Beschluß des Allrußländischen Zentralen Exekutivkomitees über die Ersetzung der Lebensmittel- und Rohstoffbeschaffung durch die Naturalsteuer, 21. März 1921

BESCHLUß DES ALLRUßLÄNDISCHEN ZENTRALEN EXEKUTIVKOMITEES ÜBER DIE ERSETZUNG DER LEBENSMITTEL- UND ROHSTOFFBESCHAFFUNG DURCH DIE NATURALSTEUER

1. Zur Sicherstellung einer geregelten und ungestörten Wirtschaftsführung, die es dem Landwirt erlaubt, freier über die Produkte seiner Arbeit und über seine Produktionsmittel zu verfügen, zur Stärkung der bäuerlichen Wirtschaft und zur Hebung ihrer Produktivität, aber auch mit dem Ziel einer Präzisierung der auf die Landwirte zukommenden staatlichen Verpflichtungen, wird die GlossarBeschaffung, als staatliches Mittel zur Aufbringung und Verteilung von Lebensmitteln, Rohstoffen und Futtermitteln, durch die GlossarNATURALSTEUER ersetzt.

2. Diese Steuer muß niedriger sein, als die bisher durch die Beschaffung auferlegte Steuerlast. Der Ertrag der Steuer muß so berechnet sein, daß nur die dringendsten Bedürfnisse des Heeres, der städtischen Arbeiter und der nicht ackerbautreibenden Bevölkerung Deckung finden. Der Gesamtertrag der Steuer muß in dem Maße ständig verringert werden, als die Wiederherstellung des Transportwesens und der Industrie es der Sowjetmacht gestatten, Produkte der Landwirtschaft im Austausch gegen Fabrikerzeugnisse und solche der Heimindustrie zu erhalten.

3. Die Steuer wird erhoben als Prozent- und Quotenabgabe von den in der Wirtschaft hergestellten Produkten, ausgehend von einer Berechnung der Erntemenge, der Zahl der Esser und des in der Wirtschaft vorhandenen Viehs.

4. Die Steuer muß progressiv sein; die Prozentabgabe für die Wirtschaften der GlossarMittelbauer, der Kleinlandwirte und für die Wirtschaften städtischer Arbeiter muß gesenkt werden.

Die Wirtschaften der ärmsten Bauern können von gewissen, in Ausnahmefällen auch von allen Belastungen der NATURALSTEUER befreit werden. Fleißige bäuerliche Landwirte, die ihre Saatfläche und ihre Wirtschaft vergrößern, aber auch die Produktivität der Wirtschaft insgesamt heben, erhalten Vergünstigungen bei der Ableistung der NATURALSTEUER.

5. Das Gesetz über die NATURALSTEUER soll so rechtzeitig verfaßt und publiziert werden, daß die Landwirte noch vor Beginn der Feldarbeiten im Frühjahr möglichst genau über das Ausmaß der auf sie zukommenden Verpflichtungen informiert sind.

6. Die Ablieferung der steuergemäß dem Staate zukommenden Produkte muß innerhalb bestimmter, im Gesetz genau festgelegter Fristen zum Abschluß gelangen.

7. Die Verantwortung für die Ableistung der Steuer wird jedem einzelnen Hofwirt auferlegt, und die Organe der Sowjetmacht werden ermächtigt, Strafen gegenüber denjenigen zu verhängen, die ihre Steuerpflicht nicht erfüllen.

Die GlossarGesamthaftung wird abgeschafft.

Zur Kontrolle über die Einhaltung und Erfüllung der Steuervorschriften werden Organisationen der Ortsbauern gebildet, entsprechend den unterschiedlichen Gruppen der Steuerzahler.

8. Alle Vorräte an Lebensmitteln, Rohstoffen und Futtermitteln, die bei den Landwirten nach Ableistung ihrer Steuerpflicht verbleiben, stehen ihnen in vollem Umfange zur Verfügung und können zur Verbesserung und Stärkung ihrer Wirtschaft, zur besseren Befriedigung eigener Konsumbedürfnisse oder zum Austausch gegen Produkte der Industrie, des Handwerks und der Landwirtschaft verwendet werden.

Der Austausch wird im Rahmen des lokalen Warenumsatzes zugelassen, sei es, daß er durch GlossarGenossenschaftsorganisationen, sei es, daß er auf Märkten und Basaren durchgeführt wird.

9. Landwirte, die die ihnen nach Erfüllung der Steuerpflicht verbleibenden Überschüsse an den Staat abgeben wollen, müssen im Austausch für diese freiwillig abgelieferte Überschüsse Massengebrauchsartikel und landwirtschaftliches Inventar erhalten. Hierfür wird ein staatlicher Dauervorrat an landwirtschaftlichem Inventar und Massengebrauchsartikel geschaffen, sowohl an Produkten heimischer Erzeugung wie an Produkten, die im Ausland gekauft werden. Für den letztgenannten Zweck wird ein Teil des staatlichen Goldfonds und ein Teil der bereitgestellten Rohstoffe verwendet.

10. Die Versorgung der ärmsten dörflichen Bevölkerung geschieht auf staatlichem Wege nach besonderen Richtlinien.

11. Im Anschluß an dieses Gesetz ersucht das GlossarAllrußländische Zentrale Exekutivkomitee den GlossarRat der Volkskommissare, binnen Monatsfrist entsprechende ausführliche Bestimmungen zu erlassen.

Vorsitzender des V.C.I.K.: GlossarM. KALININ

Sekretär des V.C.I.K.: GlossarP. Zaluckij

Moskau, Kreml

21. März 1921

Rev. Übersetzung hier nach: Altrichter, H., Haumann, H. (Hg.), Die Sowjetunion. Von der Oktoberrevolution bis zu Stalins Tod, Bd. 2: Wirtschaft und Gesellschaft, München 1987, S. 136ff.