Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken [Moskauer Vertrag], 12. August 1970.

Zusammenfassung

Der Vertrag, den die im Herbst 1969 gebildete, von einer sozial-liberalen Koalition getragene Bonner Bundesregierung im Sommer 1970 mit der Sowjetunion abschloß, war Teil ihrer "neuen Ost- und Deutschlandpolitik". In ihm bekundeten die beiden Regierungen ihr "Bestreben, die Normalisierung der Lage in Europa" sowie "die Entwicklung friedlicher Beziehungen zwischen allen europäischen Staaten zu fördern" und dabei "von der in diesem Raum bestehenden wirklichen Lage" auszugehen. Sie verpflichteten sich, in ihrer Sicherheitspolitik und im Verhältnis zu einander sich jeder Drohung mit oder Anwendung von Gewalt zu enthalten und die "territoriale Integrität aller Staaten in Europa in ihren heutigen Grenzen uneingeschränkt zu achten"; sie erklärten ferner, "keine Gebietsansprüche gegen irgend jemand" zu haben noch künftig erheben zu wollen sowie die "Grenzen aller Staaten" in Europa als "unverletzlich" zu betrachten; dabei war ausdrücklich auch die "Oder-Neiße-Linie" genannt. Die Sowjetunion kam damit ihrem Ziel einer Anerkennung des Status quo durch die Bonner Regierung nahe, selbst wenn sie deren briefliche Erklärung akzeptierte, weiter auf einen Zustand in Europa hinwirken zu wollen, "in dem das deutsche Volk in freier Selbstbestimmung seine Einheit wiedererlangt".