Gesetz der UdSSR über die Einrichtung des Amtes des Präsidenten der UdSSR sowie Änderungen und Ergänzungen der Verfassung (Grundgesetz) der UdSSR, 14. März 1990

Zusammenfassung

Das Gesetz über die Einrichtung des Amtes des Präsidenten der UdSSR stand für tiefgreifende Veränderungen in der Machtstruktur des sowjetischen Staates. Mit diesem offiziellen Akt wurde der Machttransfer von der KPSS auf den sowjetischen Staat und seine Regierung abgeschlossen. Die noch kurz zuvor herrschende Partei, blieb zwar weiterhin die größte im Land, sollte jedoch in absehbarer Zeit eine von vielen Parteigruppierungen werden. Die Aufhebung des Artikels 6. der Sowjetverfassung über die führende Rolle der KPSS, die gleichzeitig mit der Einrichtung des Präsidentenamtes erfolgte, förderte die Verlagerung der politischen Macht von den Parteistrukturen auf den Staat. Hiermit wurden die Voraussetzungen für die Unabhängigkeit M. Gorbačevs, der zum ersten Präsidenten der UdSSR gewählt wurde, und des von ihm repräsentierten politischen Reformflügels von den Strukturen der KPSS – dem Politbüro des CK und der Parteinomenklatura – geschaffen. Die Kehrseite dieser Autonomie war jedoch, daß Gorbačev den Draht zur politischen und sozialen Basis seiner Macht mehr und mehr verlor und daß seine Beschlüsse durch die Bürokratie wie durch die Bevölkerung sabotiert wurden. Dem sowjetischen Staats- und Parteiführer war es nicht gelungen, sich politischen Rückhalt zu verschaffen und eine eigene "Gorbačev-Partei" zu bilden, die offen und konsequent für die Durchsetzung der Reformen eintrat. Schließlich verlor er die politische Initiative und war 1991 in Isolation geraten.