Beschluß des Rates der Volkskommissare der UdSSR Nr. 1798-800s zur Bestätigung des Erlasses über die Kriegsgefangenen, 1. Juli 1941

Zusammenfassung

Neun Tage nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion bestätigte der Rat der Volkskommissare (SNK) den vorliegenden Erlaß über die Kriegsgefangenen. Er legte die Richtlinien für die Behandlung der Kriegsgefangenen in der UdSSR fest und behielt bis zum Ende des Krieges mit Japan Gültigkeit. Die Richtlinien demonstrierten, daß sich auch die UdSSR an den Normen des Genfer Abkommens über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929 orientierten wollte, obwohl sie ihm nicht beigetreten war. Doch Kriegs- und Nachkriegsalltag schienen von ganz anderen Gesetzlichkeiten bestimmt zu werden: Das Fehlen eines klaren Handlungskonzepts bei den verantwortlichen Behörden; die antideutschen Ressentiments der Sowjetarmee, die durch das Auftreten der deutschen Besatzungsmacht bestärkt und die Propaganda geschürt wurden; die desolaten Lebens-, Transport- und Versorgungsbedingungen im ganzen Land; Fahrlässigkeit und Fehlverhalten des Lagerpersonals wirkten sich auf die Lage der Kriegsgefangenen verheerend aus. Die Mehrheit von ihnen litt an Unterernährung, an der mangelhaften medizinischen Versorgung und geringen Ausstattung der Lager mit sanitären Anlagen; Seuchen und Tod waren die Folge. Sie prägten die Erinnerung der zurückkehrenden Soldaten und Offiziere – und das Bild Westeuropas von der Sowjetunion. Nach der Öffnung der sowjetischen Archive bemühen sich neuere Forschungen auch hier um ein genaueres, differenzierteres Bild.