Глоссарий G
Gewissensprüfungsverfahren
Umgangssprachliche Bezeichnung für das Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer in der Bundesrepublik Deutschland. Zwischen 1957 und 1984 hatten Antragsteller vor eigens geschaffenen Kommissionen in einer strengen mündlichen Verhandlung nachzuweisen, daß sie den Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnten. Auch in anderen westlichen Staaten bestanden derartige Prüfungskommissionen.