Volltext:Richtlinien der Deutschen Zentrumspartei
Richtlinien der Deutschen Zentrumspartei[ ]
Die Zentrumspartei ist die Christliche Volkspartei, die bewußt zur deutschen Volksgemeinschaft steht und fest entschlossen ist, die Grundsätze des Christentums in Staat und Gesellschaft, in Wirtschaft und Kultur zu verwirklichen. Sie sieht in einer zielklaren Christlich-nationalen Politik die sichere Gewähr für die Erneuerung und die Zukunft des deutschen Volkes.
Die Geschlossenheit der deutschen Stämme nach außen und die einheitliche Kraftentfaltung im Innern sind Grundlage der Weltgeltung Deutschlands. Auf diese nationalen Notwendigkeiten, die unbedingt der Parteipolitik überzuordnen sind, muß der politische Wille des ganzen Volkes eingestellt werden. Das Verlangen nach Selbstbehauptung und Selbstbestimmung soll dabei nicht vom eigensüchtigen Machtgedanken, sondern von der sittlichen Idee des Rechtes geleitet sein. Die wahre Christliche Völkergemeinschaft gilt der Zentrumspartei als Höchstes Ideal der Weltpolitik.
Die Stellung der Zentrumspartei zu den innerstaatlichen Angelegenheiten wird durch die christliche Staatsauffassung und durch den überlieferten Charakter als Verfassungspartei bestimmt. Jeden gewaltsamen Umsturz der verfassungsmäßigen Zustände lehnt sie grundsätzlich ab. Ebenso entschieden, wie sie die Staatsallmacht verwirft, bekämpft sie die Verneinung und Auflösung des Staatsgedankens. Die Staatsgewalt findet ihre Grenzen im natürlichen Recht und im göttlichen Gesetz; die Unterordnung und Pflichterfüllung dem Staate gegenüber ist eine Forderung des Gewissens.
Die Zentrumspartei bekennt sich zum deutschen Volksstaat, dessen Form durch den Willen des Volkes auf verfassungsmäßigem Wege bestimmt wird. Das Volk muß als Träger der Staatsgewalt mit dem Bewusstsein der Verantwortung für die Staatsgeschicke erfüllt werden. Darum find die Bürger aller Volkschichten in weitgehender Selbstverwaltung an den öffentlichen Angelegenheiten zu beteiligen, wobei das Berufsbeamtentum Rückgrat der Verwaltung bleiben muß. Die Vorherrschaft einer Klasse oder Kaste ist mit dem Wesen des Volksstaates unvereinbar. Die Verantwortliche Anteilnahme aller Bürger an den Aufgaben des Volkstaates bedingt die politische Gleichberechtigung der Frau und die volle Auswertung der weiblichen Mitarbeit in Gesetzgebung und Verwaltung.
Die Reichseinheit, die begründet ist in der Kulturgemeinschaft und Schicksalsverbundenheit der deutschen Stämme, gilt der Zentrumspartei als unverletzlich. Mit ihr steht und fällt die staatliche Lebenstraft des deutschen Volkes. Im Rahmen der Reichseinheit ist das Eigenleben der Länder zu schützen und zu pflegen. Eine starke Zentralgewalt sichert den Stämmen und Ländern Bestand und Lebensentfaltung; der zentralistische Staatsaufbau entspricht nicht dem deutschen Volkscharakter.
Das organische Wachstum der deutschen Volksgemeinschaft beruht auf der Solidarität aller Schichten und Berufsstände. Die Zentrumspartei will die natürlich gegebene Gemeinsamkeit im Geiste christlich-sozialer Lebensauffassung zu einem starken Gemeinschaftsbewußtsein entwickeln und damit dem staatlichen Leben dienstbar machen. Sie lehnt Klassenkampf und Klassenherrschaft grundsätzlich ab, will dagegen die Auswirkung der sozialen Triebkräfte des Berufsgedankens und der Berufsgemeinschaft. Als Grundlage des berufsständischen Aufbaus hat die organisierte Selbsthilfe und die freie Genossenschaft zu gelten.
Die Zentrumspartei will die gesamte Wirtschafts- und Sozialpolitik im gleichen christlich-sozialen Geiste und in engster Verbindung miteinander geführt wissen. Endziel der Wirtschaft muß der Mensch und seine höhere Lebensaufgabe sein. Darum dürfen Menschenwürde und sittlicher Charakter der Arbeit niemals den rein wirtschaftlichen Zwecken geopfert werden. Die Wirtschaftsordnung muß vom Gemeinsinn getragen sein und das Gesamtwohl über den Vorteil des Einzelnen stellen. Den politischen, sozialen und Kulturellen Gefahren einer Uebermacht des Kapitals ist weitschauend vorzubeugen. An alle Träger des Wirtschaftslebens, an Grundbesitz und Kapital, an Kopf- und Handarbeiter richtet sich die Forderung des pflichtmäßigen Dienstes am Gemeinwohl.
Arbeit und Wirtschaft haben den Lebensbedarf des Einzelnen und der Gemeinschaft zu befriedigen, haben jedem Volksgenossen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Dieses Ziel verlangt neben der zunehmenden Steigerung der Gütererzeugung eine gerechte Güterverteilung, die allen Volksschichten außer dem Lebensnotwendigen die Teilnahme an den Kulturwerten sichert. Die Zentrumspartei hält grundsätzlich am Privateigentum fest und ist bestrebt, die Zahl der Eigentümer ständig zu mehren. Sie erkennt die volkswirtschaftliche Bedeutung der freien Unternehmertätigkeit und der persönlichen Erwerbslust an. Als gleichbedeutsam schätzt sie die Hebung der Arbeitsfreudigkeit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer ein. Darum will sie auch diesen Mitverwaltung sichern, Ertragsbeteiligung und Eigentum ermöglichen.
Die staatliche Sozialpolitik muß planvoll fortgeführt und ausgebaut werden. Sie soll zunächst dem Schutz und der Förderung der Berufsstände dienen, in übrigen müssen unparteiische Abwägung und Ausgleichung der entgegengesetzten Interessen, gerechte Verteilung der öffentlichen Lasten, tatkräftige Unterstützung der wirtschaftlich Schwachen feststehende Richtpunkte für die gesamte Gesetzgebung und Verwaltung sein. Darüber hinaus weist die Zentrumspartei dem Wohlfahrtsstaate umfassende Aufgaben der unmittelbaren Volksfürsorge und Wohlfahrtspflege zu, die gemeinsam mit der freien und kirchlichen Liebestätigkeit zu lösen sind.
Die deutsche Kulturpolitik muß auf die Erneuerung und Festigung der geistigen und sittlichen Volksgemeinschaft abzielen. Die Kultur des deutschen Volkes wurzelt in der christlichen Religion; die Zentrumspartei betrachtet es daher als ihre besondere Aufgabe, unter Wahrung der verfassungsmäßigen Gewissensfreiheit, Religionsfreiheit und Unterrichtsfreiheit das christlich-deutsche Geisteserbe zu schützen und die freie Auswirkung der religiösen Lebenskräfte zu sichern. Die Zentrumspartei will die Freiheit und Unabhängigkeit der kirchlichen Gemeinschaften und ihren Einfluß auf das Volksleben gewahrt wissen. Staat und Kirche sollen zum Segen der Volkskultur auf allen Gebieten einträchtig, ohne Verletzung der beiderseitigen Selbständigkeit, zusammenwirken.
Den Gefahren einer geistigen und moralischen Zersetzung des Volkslebens tritt die Zentrumspartei mit allem Nachdruck entgegen. Die Volksittlichkeit ist die Quelle der Volksgesundheit und der Nährboden aller kulturgestaltenden Kräfte. Die Familie muß als Keimzelle der menschlichen Gemeinschaft und als wesentlichste Lebensbedingung der Kultur gesund erhalten werden. Die mütterliche und heimgestaltende Kraft der Frau in Familie und Volksleben ist als unersetzbares Volksgut zu Hüten.
Die Erziehung des heranwachsenden Geschlechtes zu persönlicher, beruflicher und staatsbürgerlicher Tüchtigkeit unter voller Entfaltung der christlichen Lebenswerte ist als Daseinsfrage des deutschen Volkes eine Hauptsorge der Zentrumspartei. Sie erkennt den Anteil des Staates an der Jugenderziehung durchaus an, muß aber das staatliche Schulmonopol ablehnen und an dem Rechte der Kirche auf die religiös-sittliche Erziehung der Jugend unbedingt festhalten. Sie tritt entschieden für das natürliche, auch in der Reichsverfassung verbürgte Recht der Eltern auf die Erziehung der Kinder ein und fordert grundsätzliche die Bekenntnisschule.
Die Leitgedanken der Zentrumspartei sind also: Nationale Freiheit und Erneuerung, christliche Staatsauffassung, Volksstaat und Reichseinheit unter Wahrung des Eigenlebens der Länder, sittliche und soziale Wirtschaftsordnung, christlich-deutsche Volkskultur, christliche Völkergemeinschaft.
1. Die weltpolitische Lage Deutschlands erfordert klare Linien und Stetigkeit in der Führung der auswärtigen Politik. Die innenpolitische Gesetzgebung darf die Rücksicht auf die außenpolitischen Beziehungen niemals außer aсht lassen.
2. Die volle Gleichberechtigung des deutschen Volkes mit allen Völkern der Welt und die Wiederherstellung der internationalen Rechtsgeltung im Staats- und Privatleben ist das nächste Ziel der auswärtigen Politik Deutschlands. Hieraus ergibt sich als wichtige Aufgabe die internationale Prüfung der Grundlage des Friedensvertrages von Versailles: der Schuld am Kriege.
3 Bei Ausführung der im Friedensvertrag von Versailles übernommenen Verpflichtungen ist die deutsche Leistungsfähigkeit die unverrückbare Grenze. Für alle Bestimmungen, die Deutschland wirtschaftliche erdrosseln oder politisch einem fremden Willen unterwerfen, ist unverzüglich Abänderung zu fordern.
4. Die baldige Befreiung der Besetzten Gebiete ist mit allen rechtmäßigen Mitteln zu erstreben. Bis dahin ist nachdrücklich zu verlangen, daß die Besatzung verringert und ihre Kosten vermindert werden. Art und Form der Besatzung müssen den Anforderungen europäischer Kultur entsprechen. In den besetzten Gebieten ist den deutschen Gesetzen Geltung zu verschaffen. Die Rechte der deutschen Behörden und der Bevölkerung sind gegenüber allen Uebergriffen der Besatzungsmächte entschieden zu wahren. Jede Hilfe und Erleichterung ist den besetzten Gebieten zu gewähren, insbesondere sind den Gemeinden und den Bewohnern die Besatzungskosten und die entstandenen Schäden im schnellen Verfahren zu ersetzen. - Die lebensvolle Verbindung Ostpreußens mit dem übrigen Reich ist zu erhalten.
5. Mit den Auslandsdeutschen, zumal mit den geschlossen wohnenden deutschen Minderheiten in fremden Staaten muß eine innige Geistesgemeinschaft gepflegt werden. In der Verteidigung ihrer nationalen Rechte sind sie zu unterstützen. Für Deutsch-Oesterreich ist in der Anschlussfrage die unbedingte Freiheit der Entschließung zu verlangen, wie überhaupt allen deutschen Stämmen das tatsächliche Selbstbestimmungsrecht errungen und gewahrt werden muß.
6. Die kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zum Ausland müssen wieder angeknüpft und planmäßig ausgestaltet werden. Die auswärtigen Vertretungen sind mit Persönlichkeiten zu besetzen, die das politische, kulturelle und wirtschaftliche Leben des betreffenden Landes ebenso wie das der Heimat kennen und Gewähr für die Anknüpfung nutzbringender Beziehungen für Deutschland bieten. Besondere Aufmerksamkeit gebührt der wissenschaftlichen Auslandskunde.
7. Die Regelung der Kolonialfrage durch den Friedensvertrag kann nicht als endgültig angesehen werden. Deutschland hat einen unveräußerlichen Anspruch auf einen angemessenen Kolonialbesitz und auf Teilnahme an der kolonialen Kulturarbeit. Für die deutschen Missionare, zumal in den seitherigen deutschen Kolonien muß allgemeine, unbehinderte Arbeit Im Dienste des Christentums gefordert werden.
8. Deutschlands Stellung zum Glossar:Völkerbund und zu jeder Art von Völkervereinigung ist abhängig zu machen von der gleichmäßigen Behandlung aller Staaten, unter Ausschluß jeder Vorherrschaft irgendeiner Mächtegruppe, Gleiches Recht hat auch in der Abrüstungsfrage zu gelten.
9. Deutschland muß den organischen Ausbau des Völkerrechts vertreten. Die internationale Regelung des Arbeitsrechts, der Arbeitszeit und des Arbeiterschutzes ist planmäßig zu betreiben. Internationale steuerrechtliche Abmachungen zur Bekämpfung der Kapitalverschiebung, zur gegenseitigen Rechtshilfe In Steuerfragen und zur Verhütung der Doppelbesteuerung sind dringend geboten.
II. Staatsordnung und Verwaltung.
1. Um der deutschen Politik Planmäßigkeit und Stetigkeit zu sichern, ist die Einigung einer starken Koalition von Parteien auf ein festes Arbeitsprogramm notwendig.
2. Der Staatsautorität und den Gesetzen ist durch ebenso entschlossene wie unparteiische Haltung aller verantwortlichen Stellen Geltung zu verschaffen. Umsturzbewegungen ist kraftvoll entgegenzutreten, ohne Rücksicht auf Person und Partei der Urheber. Durch den Geist und die Führung der inneren Politik muß ihnen der Boden entzogen werden. Landfremde Aufwiegler sind unnachsichtlich zu entfernen.
3. Die Sicherheitsorgane, zumal die Reichswehr, müssen fest in der Hand der verfassungsmäßigen Regierung sein. Die Reichswehr hat sich von aller politischen Propaganda freizuhalten; ihre Angehörigen sind zu ernster Berufsauffassung und starkem Verantwortungsgefühl zu erziehen.
4. Ein tüchtiges, berufsfreudiges und in seiner Lebenshaltung gesichertes Beamtentum bildet eine der wichtigsten Grundlagen der Staatsordnung und Staatsverwaltung. Der öffentliche Dienst ist von ungeeigneten Kräften freizuhalten. Das verfassungsmäßige Vereinigungsrecht ist zu wahren, doch steht der Streik der Beamten mit dem Bestand des Staates, mit den Rechten der Volksvertretung und mit der lebenslänglichen Anstellung in Widerspruch.
5. Die gesamte Verwaltung in Staat und Gemeinde muß einfach und übersichtlich gestaltet werden. Von den leitenden Stellen ist auf zuvorkommenden Verkehr mit den Bürgern aller Volksschichten zu dringen.
6. Rechtspflege und Rechtsprechung sind in ihrer Unabhängigkeit und Unparteilichkeit zu schützen. Strafrecht, Strafprozeß- und Zivilprozeßordnung müssen unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen und wirtschaftlichen Veränderungen ausgebaut werden. In der Strafgerichtsbarkeit ist das Laienrichtertum weitgehend heranzuziehen. Das Gerichtsverfahren muß vereinfacht und beschleunigt werden.
7. Grundsätzlich ist nach Erweiterung der Selbstverwaltungsbefugnisse zu streben; vor allem ist den Provinzen eine größere Selbstständigkeit in Gesetzgebung und Verwaltung zu geben.
8. In der Frage der organischen Neugliederung des Reiches sind die Bedürfnisse und Eigenarten der einzelnen Länder und Stämme mit den Lebensnotwendigkeiten des Reiches in Einklang zu bringen.
1. Erster Grundsatz der Finanzwirtschaft muß die Deckung aller ordentlichen Ausgaben durch ordentliche Einnahmen sein.
2. Aeußerste Sparsamkeit hat Richtschnur für die gesamte Gesetzgebung und Verwaltung in Reich, Ländern und Gemeinden zu sein. Auf die Bedürfnisse der Länder und Gemeinden ist bei Schaffung und Verteilung der Steuern die erforderliche Rücksicht zu nehmen. Die öffentlichen Betriebsverwaltungen sind nach kaufmännischen Grundsätzen zu führen.
3. Das Steuersystem ist in Anpassung an die jeweiligen wirtschaftlichen Verhältnisse aufzubauen. Es muß so gestaltet sein, daß die wirtschaftlich-technische Entwicklung nicht gehemmt wird.
4 Angesichts des gewaltigen Steuerbedarfs ist mit besonderem Nachdruck auf eine gerechte Verteilung der Lasten hinzuwirken. Die bestehenden Besitz- und Einkommenssteuern müssen gewissenhaft durchgeführt werden. An der Bildung der Steuerausschüsse sind alle Volkskreise und Berufsstände zu beteiligen.
5 Steuerhinterziehung und Kapitalflucht sind mit den schärfsten Mitteln zu bekämpfen. Die Veranlagungstechnik ist weiterzubilden, die Steuermoral durch Voltsaufklärung und staatsbürgerliche Erziehung zu heben.
6. Auf den Familienstand, besonders auf die Kinderzahl muß bei der Besteuerung alle Rücksicht genommen werden. Unbillige Härten sind durch entsprechende Bestimmungen zu verhüten. Ruhegehaltsempfänger und Kleinrentner bedürfen weitgehender Schonung.
7. Das System der indirekten Steuern ist so zu gestalten, daß die Lebensnotwendigen Verbrauchsgüter geschont, Genußmittel und Luxus in entsprechender Steigerung erfasst werden. Soweit angängig, sind die Steuersätze nach dem Werte der Verbrauchsgüter abzustufen. Der Preissteigerung über den Steueraufschlag hinaus ist vorzubeugen.
8. Die Frage ertragsreicher Steuermonopole bedarf eingehender und gewissenhafter Prüfung.
9. Eine nach einheitlichen Gesichtspunkten gestaltete Finanzstatistik ist baldigst einzurichten. Sie muß die Finanz- und Steuerwirtschaft des Reiches, der Länder und Gemeinden umfassen, damit ein Gesamtbild der Volksbelastung entsteht und die Steuerpolitik auf festen Grundlagen aufbauen kann.
1. Die nächste Aufgabe aller Wirtschafts- und Sozialpolitik ist die Heilung der Wunden, die Krieg und Zwangsfrieden dem deutschen Wirtschaftsleben geschlagen haben. Es gilt vor allem die leibliche Not des Volkes zu lindern, der Arbeitslosigkeit abzuhelfen und den Währungsstand zu festigen und zu bessern.
2. Das Recht des Privatunternehmers und der Genossenschaft, sich in Handel und Gewerbe frei au betätigen, soll anerkannt und gewährleistet werden, soweit die Anforderungen des Gemeinwohls nicht entgegenstehen. Treu und Glauben sind als Grundlage des redlichen Erwerbes durch die Gesetzgebung zu schützen, insbesondere auch durch eine zeitgemäße Gestaltung des Wettbewerbsgesetzes. Schiebertum und Preiswucher, Bestechungsseuche und Schmiergelderunwesen sind rücksichtslos zu bekämpfen.
3. Die Ueberreste der behördlichen Regelung der Wirtschaft sind zu beseitigen, sobald es die wirtschaftliche Lage zuläßt. Soweit die Öffentliche Bewirtschaftung und Ueberwachung der Ein- und Ausfuhr noch notwendig bleiben, hat die weitestgehende Mitwirkung der beteiligten Kreise stattzufinden.
4 Die Aufsicht über Kartelle, Syndikate und ähnliche Vereinigungen zur Bestimmung der Preise und sonstigen Absatzbedingungen ist unter Berücksichtigung der Interessen von Unternehmern und Arbeitern, Erzeugern und Verbrauchern gesetzlich zu regeln.
5. Die Ueberführung eines privatwirtschaftlichen Unternehmens in eine Form der Glossar:Gemeinwirtschaft (Sozialisierung oder Kommunalisierung) darf nur dann erfolgen, wenn sie dem Gesamtwohl dient und die Ertragsfähigkeit steigert. Enteignungen sind nur gegen gerechte Entschädigung zulässig.
6. Eine lebensvolle Ordnung der Wirtschaft wird nicht durch mechanische Ausdehnung der Staatsgewalt auf die Gütererzeugung und -verteilung erreicht, sondern nur durch planvollen Aufbau von unten auf. Den Grundstock bilden die Organisationen der Wirtschaftszweige und Berufe, sowie die wirtschaftlichen Selbstverwaltungskörper, in denen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Erzeuger und Verbraucher entsprechend vertreten sind.
7. Die Erhaltung einer großen Anzahl leistungsfähiger Eigenbetriebe ist eine volkswirtschaftliche und staatspolitische Notwendigkeit. Der Mittelstand in Landwirtschaft und Handwerk, Gewerbe und Handel ist darum zu schützen und zu kräftigen. Vor allem ist der genossenschaftliche Zusammenschluß und jede Art von Selbsthilfe, soweit sie mit dem Gemeinwohl verträglich ist, zu unterstützen. Für die nächste Zukunft beansprucht das Kreditwesen besondere Pflege. Das Handwerkerschutzgesetz soll mit dem Ziele der Pflichtinnung Weiterentwickelt werden. Auf angemessene Beteiligung des Handwerks und Kleingewerbes an Öffentlichen Arbeiten und Lieferungen, auf zeitgemäße Umgestaltung des Verdingungswesens, Ausbau der Gewerbeförderung und erhöhte Fürsorge für den gewerblichen Nachwuchs ist hinzuwirken.
8. Die landwirtschaftliche Erzeugung ist planmäßig zu heben. Die Weiterbildung und Einbürgerung der neuzeitlichen Produktionsmethoden in Bodenbau und Viehhaltung ist in den verschiedenen Besitzgrößenklassen zu fördern. Zu diesem Zweck ist das landwirtschaftliche Schul- und Vortragswesen sowie die Wirtschaftsberatung in allen Landesteilen auszubauen. Durch Anlage von Musterwirtschaften und Versuchswirtschaften, durch Erleichterung in der Beschaffung maschineller Ausrüstung, durch Saatgutverbesserung ist der Bodenertrag zu steigern. Dem landwirtschaftlichen Genossenschafts- und Kreditwesen ist größte Aufmerksamkeit und Pflege zu gewähren. Das ländliche Verkehrswesen ist zu verbessern und die Arbeitsvermittlung zu organisieren. Moor- und Oedländereien müsse, nutzbar gemacht werden. Meliorationen sind durchzuführen. Die Besiedelung des Landes unter zweckdienlicher Mischung der Besitzgrößen ist planmäßig zu fördern, wobei insbesondere die landwirtschaftlichen Arbeiter und nachgeborenen Bauernsöhne zu berücksichtigen find. Der ländliche Besitz ist gegen Bewucherung und Aufsaugung durch das Kapital tatkräftigt au schützen. Durch entsprechende Gestaltung des Erbganges ist auf die Erhaltung eines gesunden Familienbesitzes hinzuwirken und eine unwirtschaftliche Zersplitterung der landwirtschaftlichen Betriebe zu verhüten.
9. Zum Schutz der nationalen Produktion, des Handels und der Schiffahrt ist die Zoll-, Verkehrs- und Außenhandelspolitik wieder aufzunehmen und fortzuführen, um einerseits unserer Landwirtschaft und Industrie die Gütererzeugung und die Versorgung des Heimischen Marktes zu auskömmlichen Preisen zu ermöglichen, andererseits unserer Ausfuhr gesicherten Absatz aus den Auslandsmärkten unter gleichen Bedingungen mit den übrigen Ländern zu gewährleisten. Die Rechtlosigkeit, in die wir bei unserem Warenverkehr und unserer gewerblichen Betätigung im Ausland durch die uns im Versailler Frieden aufgezwungene einseitige Meistbegünstigung versetzt worden find, muß ehestens beseitigt werden.
10. Die Arbeitsgemeinschaften zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber-Organisationen müssen gefördert werden. Ein allgemein gültiges Tarifvertragsrecht ist zu schaffen, das Arbeitsvertragsrecht zu erneuern und der paritätische Arbeitsnachweis unter gebührender Berücksichtigung der Facharbeitsnachweise öffentlich-rechtlich zu regeln.
11. Arbeitsniederlegungen und Aussperrungen müssen durch ein gesetzliches Schlichtungsverfahren nach Möglichkeit verhütet werden. Gegen wilde Streiks, zumal in lebenswichtigen Betrieben, muß die Gesamtheit und die disziplinierte Arbeiterschaft nachdrücklich in Schutz genommen werben; dabei sind Koalitionsrecht und Koalitionsfreiheit als unverletzlich zu achten und zu gewährleisten.
12. Die Betriebsräte der Arbeiter und Angestellten sollen die Mitverantwortlichkeit und Berufsfreudigkeit der Arbeitnehmer stärken, sie mit ihrer Arbeit innerlich verbinden und die Arbeitskraft neben dem Kapital zur vollen Geltung bringen.
13. Die Sozialversicherung ist in ihrer Wirksamkeit auszudehnen und in ihren Leistungen zeitgemäß zu erhöhen. Die Arbeiterschutzgesetzgebung ist auszubauen, noch nicht erfaßte Gewerbezweige müssen einbezogen werden.
14 Die wirtschaftlichen Maßnahmen für die Beamten müssen in Uebereinstimmung mit der allgemeinen Sozialpolitik gehalten werden. Die Besoldung und Einstufung muß sich den Kosten der Lebenshaltung anpassen unter Bewertung der Ausbildung und Berufsverantwortung sowie unter Berücksichtigung der entsprechenden Einkommen im freien Erwerbsleben. Das Beamtenrecht ist im Sinne der Anerkennung der Persönlichkeit auszubauen.
15. Die Frauenarbeit stellt einen unentbehrlichen Wert im Wirtschaftsleben dar. Die Ausgestaltung der weiblichen Erwerbstätigkeit darf sich aber nicht nach rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten vollziehen, sondern muß der Bedeutung der Frauenkraft für die Entwicklung unserer Gesamtkultur Rechnung tragen. Die Hausfrau und Mutter ist von der außerhäuslichen Erwerbsarbeit, die sie der Erfüllung ihrer wichtigsten Pflichten entzieht, mehr und mehr zu entlasten.
16. Den Opfern des Krieges, Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen gebührt in der Sozialpolitik eine bevorzugte Stelle. Die Renten sind nach den allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnissen zu bemessen, das Rentenverfahren ist zu vereinfachen und zu beschleunigen. Den Kriegsgeschädigten muß weitgehender Anspruch auf Heilbehandlung und Erhaltung der Gesundheit zugebilligt werden. Die ihnen verbliebene Arbeitstraft ist in sorgsamer Anpassung dem Wirtschaftsleben einzugliedern.
17. Die Erwerbslosenfürsorge muß produktiv angelegt und streng auf unverschuldete Arbeitslosigkeit Beschränkt werden. Die jetzige Fürsorge ist baldigst durch eine Arbeitslosenversicherung zu ersetzen.
1, Die staatlichen und gemeindlichen Wohlfahrtsstellen sind planvoll auszubauen. Sie sollen Hand in Hand mit der privaten, genossenschaftlichen und kirchlichen Liebestätigkeit arbeiten. Die Wohlfahrtspflege muß auf Verhütung und Vorbeugung eingestellt sein. In dieser Richtung ist vor allem die Armenpflege umzugestalten.
2. Der Wohnungsnot muß durch eine soziale Bodenpolitik, durch Kampf gegen die Spekulation, durch finanzielle Beihilfe zum Wohnungsbau, durch Anregung und Ermöglichung der privaten Bautätigkeit gesteuert werden. Die Wohnungsfürsorge ist gesetzlich zu regeln.
3. Die Ansiedlung in ländlichen Gegenden ist zu begünstigen, die Landflucht einzudämmen. Zu diesem Endzweck muß das Land in der Wohlfahrts- und Kulturpflege besonders berücksichtigt werden. Zur Förderung innerer Kolonisation und Errichtung ländlicher Wohnbauten ist ein angemessener Anteil der staatlich bewilligten Ueberteuerungszuschläge dem flachen Lande zu überweisen.
4 Im Mittelpunkt einer zielbewußten Volkswohlfahrtspflege stehen Familie und Kind. Den kinderreichen Familien gebührt weitgehende Bevorzugung und Fürsorge. Alle gesunden Bestrebungen auf dem Gebiete des Säuglings- und Mutterschutzes, der Kinder und Jugendfürsorge find zu unterstützen.
5. Die Erhaltung der Volkskraft verlangt wirksame gesetzgeberische Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller Volkskrankheiten.
6. Jugendschutz und Jugendpflege sind im Zusammenwirken von Staat und Kirche, von Gemeinden und Vereinen weiterzuentwickeln. Die körperliche Ertüchtigung ist zu fördern. Vor allem muß die Jugend gegen sittliche Verführung und gegen Schmutz und Schund in der Oeffentlichkeit durch scharfe Handhabung und durch Ergänzung der Gesetze geschützt werden.
7. Die Erziehungs- und Bildungsanstalten aller Art müssen auch bei den jetzigen Beschränkten Mitteln des Gemeinwesens weitblickende Förderung erfahren. Ernsthaften Reformversuchen ist freie Entfaltung und Unterstützung zu gewähren. Die Verbindung zwischen Elternbaus und Schule ist durch zweckentsprechende Einrichtungen (Beiräte, Schulkommissionen und vergl.) herzustellen und fruchtbar zu machen.
8. Das deutsche Schulwesen muß dem heranwachsenden Geschlecht die feste Grundlage für eine Lebensführung im Sinne des christlichen und deutschen Bildungsideals geben. Im Dienste von Staat, Kirche und Familie hat die Schule der Jugend einen starken sittlichen Charakter und die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für Beruf und Leben au vermitteln. Im Mittelpunkt von Erziehung und Unterricht müssen Religion und Vaterland stehen.
9. Der Bekenntnisschule müssen Gesetzgebung und Verwaltung in weitherziger Anwendung der Reichsverfassung Raum zur Entwicklung schaffen. Die konfessionelle Vorbildung der Lehrkräfte ist ihre unentbehrliche Voraussetzung, die entsprechende Schulaufsicht ihre notwendige Ergänzung. Schulbücher und Schulbüchereien dürfen in keiner Schule das religiöse und sittliche Empfinden der Jugend verletzen; in der konfessionellen Schule müssen sie auf die Pflege des Bekenntnisses gebührend Rücksicht nehmen.
10. Die Volksschule, die den Grund zur deutschen Volksbildung legt, ist in erster Linie zu pflegen und auszubauen, damit sie nach jeder Richtung hin hochwertige Leistungen erzielen kann.
11. Für den Aufstieg begabter Kinder aus minderbemittelten Familien in die mittleren und Höheren Schulen sind aus öffentlichen Mitteln Beihilfen bereitzustellen. Die Uebergangsmöglichkeiten von einer Schulart zur anderen sollen vermehrt werden.
12. Die Erziehungsbedürfnisse der Schwachbegabten, körperlich oder geistig zurückgebliebenen oder abgearteten Kinder sind sorgsam zu befriedigen. Die allgemeine Schulgesundheitspflege und soziale Schulkinderpflege muß weiterentwickelt werden.
13. Das mittlere und höhere Schulwesen muß in seiner Bedeutung für die berufliche und wissenschaftliche Bildung erhalten bleiben. Reformen. dürfen nicht auf eine äußerliche Gleichmacherei hinauslaufen, vielmehr ist den vielgestaltigen Erfordernissen des praktischen und wissenschaftlichen Lebens Rechnung zu tragen. Auch auf die landschaftliche Eigenart ist Rücksicht zu nehmen.
14. Die Mädchenerziehung bedarf besonderer Pflege, unter anderem durch vermehrte Bildungsgelegenheiten, die sich auf der Volksschule aufbauen. Der Frau ist bestimmender Einfluß auf ihre Gestaltung einzuräumen. Die allgemeine Durchführung der Gemeinschaftserziehung der Geschlechter ist aus psychologischen, erziehlichen und sittlichen Gründen abzulehnen.
15. Der Berufserziehung beider Geschlechter muß durch planmäßige Berufsberatung und zeitgemäße Ausgestaltung der landwirtschaftlichen, gewerblichen, kaufmännischen und hauswirtschaftlichen Fortbildungs- und Fachschulen steigende Sorgfalt zugewandt werden.
16. Der Errichtung von Privatschulen gebührt vollste Freiheit. Die durch den Willen der Erziehungsberechtigten geforderten Privatschulen sind ohne Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit als Ergänzung und Bereicherung des öffentlichen Bildungswesens aus öffentlichen Mitteln ausreichend zu unterstützen.
17. Die Lehrerbildung ist umzugestalten mit dem Ziel der wissenschaftlich-pädagogischen Vertiefung und der lebensvollen Erfassung des deutschen Volkstums. Die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Sicherstellung der Lehrer und Lehrerinnen ist eine Vorbedingung für das Gedeihen der Schule.
18. Die Universitäten und die übrigen Hochschulen müssen als Forschungsstätten und führende Unterrichtseinrichtungen erhalten und gepflegt werden. Von größter Bedeutung ist die Ergänzung des akademischen Lehrkörpers durch wissenschaftlich hochstehende Kräfte. Die christliche Weltanschauung verlangt bei ihrer entscheidenden Bedeutung für das deutsche Kulturleben eine angemessene Vertretung. Den Lehrkörpern der Hochschulen und ihrer Fakultäten, sowie der Studentenschaft ist der Selbstverwaltungsgedanke zu bewahren.
19. Der Notlage der deutschen Wissenschaft ist durch öffentliche Aufwendungen für die wissenschaftlichen Forschungsinstitute und ihren akademischen Nachwuchs, für die Drucklegung und Anschaffung fachwissenschaftlicher Werke zu steuern. Mittellose Studierende müssen durch Beihilfen, durch Ausbau der akademischen Berufsberatung und durch Erwerbsvermittlung unterstützt werden. Die Angehörigen der freien Berufe, die durch die veränderten Wirtschaftsverhältnisse gelitten haben, verdienen als kulturschöpferische Kräfte Anteil an allen Hilfsmaßnahmen.
20. Das freie Volksbildungswesen beansprucht tatkräftige Unterstützung. Von aller behördlichen Bevormundung und Gleichmacherei ist abzusehen; vielmehr ist die freie Entfaltung der Volkskräfte und die Volksbildungsarbeit der religiösen und kulturellen Vereinigungen zu fördern.
21. Die mit öffentlichen Mitteln bedachten Theater, Galerien und ähnlichen Kulturstätten müssen sich in erster Linie der Pflege volkstümlich-deutscher Kunst widmen. Sie haben die hohe Aufgabe, der Volkskultur zu dienen und nicht dem Luxusbedürfnis einer kleinen Schicht. Das Theaterwesen ist reichsgesetzlich zu regeln.
22, Unbeschadet der Würdigung des Kinematographen als Belehrungs- und Unterhaltungsmittels ist den schweren sittlichen und kulturellen Gefahren des öffentlichen Kino-theaters durch entschiedene Maßnahmen der Gesetzgebung und Verwaltung zu begegnen.
23. Eine leistungsfähige, ihrer Verantwortung bewußte Presse ist für die Volksaufklärung und Volkserziehung unentbehrlich. Die dazu erforderliche Freiheit und Unabhängigkeit muß ihr nach jeder Richtung hin sichergestellt werden. Die Partei ist bestrebt, die Zentrumspresse geistig und materiell nach Kräften zu unterstützen.
24. Weitgehende Förderung gebührt den Pflegestätten und den Werbemitteln der deutschen Kultur in den besetzten Gebieten und im Ausland.
Diese aus schwerster Volksnot, nach Weltkrieg und Umsturz, erwachsenen Richtlinien der Deutschen Zentrumspartei wollen dem Aufbau des deutschen Vaterlandes dienen und das deutsche Volk im Geiste des Christentums und der Hingabe an das Gemeinwohl einer besseren Zukunft entgegenführen.
Quelle: Archiv für Christlich-Demokratische Politik (ACDP) in St- Augustin bei Bonn, Bestand Zentrum 06-051-321.
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