Volltext:Friedensvertrag von Versailles

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(Nr. 6958) Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten. Vom 16. Juli 1919[ ]

Die verfassunggebende Deutsche Nationalversammlung hat das folgende Gesetz beschlossen, das nach Zustimmung des Staatenausschusses hiermit verkündet wird.


Artikel 1


Dem am 28. Juni 1919 unterzeichneten Friedensvertrage zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten und dem dazugehörenden Protokolle sowie der am gleichen Tage unterzeichneten Vereinbarung über die militärische Besetzung der Rheinlande wird zugestimmt.

Der Friedensvertrag, das Protokoll und die Vereinbarung werden nachstehend veröffentlicht.


Artikel 2


Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.


Berlin, den 16. Juli 1919


Der Reichspräsident
Ebert


Der Präsident des Reichsministeriums
Bauer


Hier nach: RGBl. 1910, S. 107-151.


Siehe den vollständigen Vertragstext auf documentArchiv.de.

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