Glossar:5%-Klausel
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Sperrklausel bei Wahlen. Bei Bundestagswahlen dürfen (mit Ausnahmen) nur die Parteien in das Parlament einziehen, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Zweitstimmen auf sich vereinigen. Ziel: Splitterparteien aus dem Parlament fernhalten, um stabile Regierungsmehrheit zu gewährleisten.
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