Glossar:Young-Plan

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Am 12. März 1930 vom Reichstag beschlossener, neu ausgehandelter Zahlungsplan für die deutschen Reparationsverpflichtungen aus dem Ersten Weltkrieg. Die Reparationssumme wurde auf 112 Milliarden Reichsmark mit einer Laufzeit bis 1988 und einer durchschnittlichen Jahresrate von 2 Milliarden Reichsmark festgelegt. Reichsbahn und Reichsbank standen nicht mehr unter ausländischer Kontrolle, die Beschränkung der deutschen Souveränität wurde aufgehoben. Innenpolitisch stieß der Young-Plan in Deutschland auf den Widerstand rechtsgerichteter Parteien, die ein erfolgloses Volksbegehren gegen seine Annahme initiierten. Als Folge der Weltwirtschaftskrise wurde der Young-Plan 1932 auf der Konferenz von Lausanne aufgehoben.

GND: 4190429-1.

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