Glossar A
Arbeitsdienstlager
Lager des Reichsarbeitsdienstes, zum dessen halbjähriger Ableistung nach dem Gesetz zur Arbeitsdienstpflicht vom 26. Juni 1935 alle männlichen und weiblichen Jugendlichen zwischen 18 und 25 Jahren verpflichtet waren. Ausgeführt wurden vor allem wirtschaftliche Aufgaben oder Hilfsarbeiten beim Bau der Reichsautobahnen. Der geleistete Wert stand dabei in keinem Verhältnis zu den für den Reichsarbeitsdienst vom Staat aufzubringenden Kosten.