Glossar M
Mitbestimmungsgesetz
Rechtliche Verankerung der Unternehmensmitbestimmung in Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaft auf Aktien, GmbHs und Genossenschaften mit über 2000 Mitarbeitern durch paritätische Besetzung des Aufsichtsrates mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern.