Glossar R
Reichstag
Im Deutschen Kaiserreich (1871-1918) 1. Kammer des Parlaments. Gewählt in allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlen, also nach einem der fortschrittlichsten und demokratischen Wahlrechte der Zeit. Übte gemeinsam mit dem Bundesrat die Reichsgesetzgebung aus und besaß Mitentscheidungsgewalt über das Haushaltsgesetz. Der Reichskanzler war dem Reichstag gegenüber nicht verantwortlich. Die geringen Kompetenzen des Reichstags machten das Deutsche Kaiserreich daher nicht zu einer parlamentarischen sondern lediglich konstitutionellen Monarchie.