Glossar
Grundgesetz (GG)
Grundgesetz (Verfassung) für die Bundesrepublik Deutschland. 8. Mai 1949 Verabschiedung des Grundgesetzes nach Ausarbeitung durch den Parlamentarischen Rat (1948-1949). 23. Mai 1949 Inkrafttreten in den westlichen Besatzungszonen. 3. Oktober 1990 infolge der Wiedervereinigung Erweiterung der Geltung auf das Gebiet der ehemaligen DDR. Nach Intention ihrer Gründermütter und -väter hatte die neue Verfassung die Schwächen der Weimarer Reichsverfassung zu vermeiden und eine Diktatur, wie das NS-Regime, zu verhindern. Zu diesem Zweck wurden die Grundrechte des Menschen, die die Staatsgewalt unmittelbar binden, in den ersten Artikeln niedergelegt (Art. 1-19 GG) und für unveränderbar erklärt. Schutz der Menschenwürde (Art. 1 GG) und Staatsprinzipien wie Demokratie, Republik, Sozial- und Bundesstaat sowie die Gewaltenteilung und die Bindung der Gewalten an die Verfassung und Recht und Gesetz bilden den Kern der Verfassung.
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Artikel 5 des Grundgesetzes
Erklärt Meinungs-, Informations- und Pressefreiheit sowie die Freiheit von Kunst und Wissenschaft zu Grundrechten des Menschen und stellt sie unter besonderen Schutz.