Глоссарий B
Bundesrat
Das föderative Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland, durch welches die Bundesländer am politischen Prozeß des Bundes teilhaben.

Bundesrat
Im Deutschen Reich (1871-1918) verfassungsrechtlich oberstes Staatsorgan, in dem die an die Bundesfürsten weisungsgebundenen Vertreter der Einzelstaaten zusammenkamen. Alle Gesetze, der Haushalt und gewisse Amtshandlungen des Kaisers (u.a. Auflösung des Reichstags, Kriegserklärungen) bedurften seiner Zustimmung; er nahm umfassende Verwaltungs- und Vermittlungsfunktionen zwischen und innerhalb der Bundesstaaten wahr. Trotz seiner verfassungsrechtlich starken Position in der Praxis von Kaiser und Reichskanzler in den Hintergrund gedrängt.