Glossar G
Grundrechte
Wesentlichen Rechte, die dem Bürger primär als Abwehrrechte gegen den Staat zur Verfügung stehen. Leiten sich aus den Menschenrechten ab und sind in Verfassungen niedergelegt. Als alle Staatsgewalt bindende, subjektive öffentliche Rechte mit Verfassungsrang im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes niedergelegt. Die Grundrechte sind unveränderbar.