Glossar O
Oberlandesgericht
Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Verortet zwischen Landgericht und Bundesgerichtshof. Als höheres Gericht der Länder oftmals für mehrere Landgerichte zuständig. Als Kollegialgericht entscheidet das Oberlandesgericht in Zivil- und Strafsachen. Überwiegend Rechtsmittelgericht, in bestimmten Strafsachen aber erste Instanz. Gegen Urteile des Oberlandesgerichtes ist Revision beim Bundesgerichtshof vorgesehen. Sitz der Generalstaatsanwaltschaft eines Landes.
