Глоссарий Q
Quellenbesteuerung
Steuererhebung, welche direkt zur Zeit des Entstehens der steuerpflichtigen Vergütung erfolgt. Synonym für "Abzugssteuer". Die auszahlende Stelle eines Ertrags oder einer Einkunft führt anstelle des steuerpflichtigen Empfängers den entsprechenden Betrag (direkt von der Quelle) an den Fiskus ab.
