Glossar V
Volkskammer
Gegr. 1949, nach der Verfassung der DDR das "oberste staatliche Machtorgan". Seine Mitglieder wurden in einem von der SED dominierten Wahlverfahren nach einer Einheitsliste auf vier Jahre gewählt. Bis 1990 ist die Volksvertretung der DDR politisch einflußlos geblieben. 1990 erste freie Wahl einer Volkskammer.