Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkriegs [Haager Landkriegsordnung], 18. Oktober 1907

Zusammenfassung

Die 1899 fertiggestellte und 1907 noch leicht revidierte Haager Landkriegsordnung ist eines der bedeutendsten Dokumente des noch heute gültigen Rechts im Krieg (Ius in Bello). Darin wurde erstmals eine Kodifizierung der völkergewohnheitsrechtlich bestehenden Verpflichtungen zur Mässigung in Kriegen vorgenommen. Geregelt wurden dabei der Kombattantenstatus, die Behandlung von Kriegsgefangenen, die Zulässigkeit von Kriegsmitteln, die Behandlung von Spionen und Parlamentären sowie die Rechte einer Besatzungsmacht. Die 1899 noch enthaltene Regelung betreffend die Internierung von Soldaten und Offizieren in neutralen Staaten wurde 1907 in eine gesonderte Konvention ausgelagert. In all denjenigen Fällen, die nicht abschliessend geregelt werden konnten, sollte die so genannte Martens'sche-Klausel die Betroffenen vor der Willkür der kriegführenden Mächte schützen.