Oberkommando der Wehrmacht, Anordnungen für die Behandlung sowjetischer Kriegsgefangener in allen Kriegsgefangenenlagern, 8. September 1941

Zusammenfassung

Die sowjetischen Kriegsgefangenen waren neben den Juden diejenige Opfergruppe, die im nationalsozialistischen Deutschland das schlimmste Schicksal erlitt. Etwa 5,7 Millionen Rotarmisten gerieten in die Gewalt der Wehrmacht, mehr als die Hälfte der Gefangenen, etwa 3,3 Millionen, kamen um. Der Grundsatzbefehl, mit dem das Oberkommando der Wehrmacht am 8. September 1941 mehrere vorangegangene Befehle zusammenfaßte, blieb fast unverändert bis zum Kriegsende in Kraft. Der neue Befehl gliederte sich in vier Teile: im Vordergrund standen die von ideologischen Grundsätzen bestimmte völkerrechtswidrige Behandlung der Gefangenen und die Auslieferung von "politisch unerwünschten" Gefangenen – vor allem Kommunisten und Juden – an die Erschießungskommandos des SD. Des weiteren wurden die Behandlung der nationalen Minderheiten und der Arbeitseinsatz der Gefangenen geregelt.