Erlaß über die Ausübung der Kriegsgerichtsbarkeit im Gebiet "Barbarossa" und über besondere Maßnahmen der Truppe [Kriegsgerichtsbarkeitserlaß], 13. Mai 1941

Zusammenfassung

Der so genannte Kriegsgerichtsbarkeitserlaß vom 13. Mai 1941 bildete das Kernstück jener völkerrechtswidrigen Befehle, die auf Geheiß Hitlers im Frühjahr 1941 für den bevorstehenden Überfall auf die Sowjetunion ausgearbeitet wurden, um den Feldzug planmäßig in einen "rassenideologischen Vernichtungskrieg" (Hillgruber) zu transformieren. Der Kriegsgerichtsbarkeitserlaß ermächtigte jeden einzelnen Offizier des Ostheeres zur Anordnung von verfahrenslosen Exekutionen gegen sowjetische Zivilisten, erlaubte kollektive Repressalien gegen ganze Ortschaften und verpflichtete das Ostheer auf ein denkbar radikales Vorgehen gegen jede Form aktiven oder passiven Widerstands. Mit der Aufhebung des Strafverfolgungszwanges bei Straftaten von Wehrmachtsangehörigen gegen Zivilisten verwandelte der Kriegsgerichtsbarkeitserlaß die besetzten Gebiete zugleich in einen nahezu rechtsfreien Raum und schuf damit die Voraussetzung für die deutsche Gewaltherrschaft in der Sowjetunion.