"Über die religiösen Vereinigungen". Beschluß des VCIK und des SNK RSFSR , 8. April 1929

Zusammenfassung

Das Gesetz "Über die religiösen Vereinigungen" vom 8. April 1929, das in leicht veränderter Form bis 1990 in Kraft blieb, markiert einen deutlichen Richtungswechsel in der bolschewistischen Religionspolitik. Im Unterschied zur relativ konzilianten Religionspolitik der 1920er Jahre und der entsprechenden Gesetzgebung verfolgte die Parteiführung mit dem neuen Gesetz das Ziel, das religiöse Leben auf dem gesamten Gebiet der Sowjetunion an der Basis zu unterbinden. Es richtete sich insbesondere gegen die lokalen religiösen Gemeinschaften, die verdächtigt wurden, als Zentren organisierten Widerstands gegen die bolschewistische Landwirtschaftspolitik zu agieren. Das Gesetz gehört zu den Maßnahmen, mit denen das Regime Ende der 1920er Jahre sowohl auf die seit 1927 virulenten Probleme bei der Getreidebeschaffung als auch auf die unerwartete Zählebigkeit traditioneller Lebensformen reagierte und mit denen es einen gewalttätigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Umbruch initiierte.