Glossar: Korporativwirtschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 23. Oktober 2024, 15:39 Uhr
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Staatlich-autoritär gelenkte Wirtschaftsordnung, in der die Akteure des Wirtschaftslebens (v.a. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen) in Einheitsverbänden organisiert und auf ein fest definiertes Gemeinwohl ausgerichtet sind. Interessenkonflikte werden durch institutionalisierte Konsensfindung unter staatlicher Aufsicht gelöst. Das Korporationswesen als gesellschaftliche Organisationsform fand seine deutlichste Ausprägung im faschistischen Italien.