Glossar:Young-Plan

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Am 12. März 1930 vom Reichstag angenommener, neu ausgehandelter Zahlungsplan für die deutschen Reparationsverpflichtungen aus dem 1. Weltkrieg. Die Reparationssumme wurde auf 112 Milliarden Reichsmark mit einer Laufzeit bis 1988 festgelegt, bei einer durchschnittliche Jahresrate von 2 Mrd. Reichsmark. Reichsbahn und Reichsbank standen nicht mehr unter ausländischer Kontrolle, die Einschränkung der deutschen Souveränität war aufgehoben. Innenpolitisch stieß der Young-Plan in Deutschland auf den Widerstand rechtsgerichteter Parteien, die einen erfolglosen Volksentscheid gegen seine Annahme initiierten. Als Folge der Weltwirtschaftskrise wurde er 1932 auf der Konferenz von Lausanne aufgehoben.

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