Einführung:Rede Ludwig Erhards während der 14. Vollversammlung des Wirtschaftsrates des Vereinigten Wirtschaftsgebietes in Frankfurt am Main
Ludwig Erhards Rede vom 21. April 1948 fiel in eine Zeit, in der vieles noch im Fluss war. Die politische Souveränität lag bei den alliierten Besatzungsmächten. Auch wenn sich die Systemkonkurrenz zwischen Ost und West bereits verfestigte und mit der Verabschiedung des European Recovery Program (ERP, besser als Marshallplan bekannt) durch den US-Kongress am 3. April 1948 auch konkrete Formen annahm, war die genaue staatliche Entwicklung Deutschlands unklar. Die deutschen Instanzen, vornehmlich die im Juni 1947 reorganisierte Verwaltung für Wirtschaft des bizonalen Vereinigten Wirtschaftsgebietes, befanden sich in einem Übergangsstadium von provisorischen Besatzungsgremien zu Vorläuferorganisationen eines westdeutschen Teilstaates. Das definitive Ergebnis des Prozesses war aber noch nicht abzusehen.
Höchst umstritten und in vielerlei Hinsicht offen war nicht zuletzt die wirtschaftspolitische Ordnung, die sich der künftige westdeutsche Staat geben wollte. Wohl war für jeden klar, dass die Entscheidungen über Wirtschaftssystem und Wirtschaftspolitik eine Lebensfrage für Staat und Gesellschaft insgesamt darstellten. Das legten schon die Erfahrungen der bedrängten Not- und Zusammenbruchsgesellschaft nahe: der tägliche Überlebenskampf in zerbombten Städten, die Alltagsbeschwerden angesichts zerstörter Transportwege, die drastisch eingebrochene Industrieproduktion. Im eisigen Winter 1946/47, dem Höhepunkt der ökonomischen „Lähmungskrise“, betrug die industrielle Produktion der Bizone nur noch knapp 30 Prozent des Standes von 1936.
Grundsatzpolitische Brisanz bekam die Frage dadurch, dass sich in den Präferenzen für verschiedene Wirtschaftsordnungen auch unterschiedliche staats- und gesellschaftspolitische Modelle spiegelten. Vereinfacht ausgedrückt, ging es um die Alternative zwischen bürokratisch gelenkter Planwirtschaft und freiheitlicher Markt- und Wettbewerbswirtschaft. Daran knüpften sich polarisierende politische Debatten. SPD, Gewerkschaften und auch viele Verwaltungsprofis plädierten für die Fortführung bzw. Verfeinerung der staatlichen Intervention und Planung, wie sie im System der Bewirtschaftung, Kontingentierung und Preisbindung im Grunde seit dem Krieg bestanden. Nur so könnten die materiellen Grundlagen gesichert, der Transformationsprozess sozialverträglich gestaltet und kapitalistische Auswüchse verhindert werden.
Auf der anderen Seite standen neo- und ordoliberale Wirtschaftswissenschaftler und Politiker mit einer Konzeption, für die sich rasch der Name „soziale Marktwirtschaft“ einbürgerte – eine Bezeichnung, die der Münsteraner Nationalökonom Alfred Müller geprägt hatte. Sie propagierten zwar keinen „Nachtwächterstaat“ oder freien Kapitalismus, leugneten auch nicht die soziale Verantwortung des Staates als rahmensetzende Instanz, bestanden jedoch auf einem System, das durch Leistungswettbewerb, freie Preisgestaltung und individuelle Freizügigkeit gekennzeichnet ist. Darin erblickten sie gleichermaßen die Voraussetzung für eine ökonomische Erholung wie die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft.
Dabei darf nicht übersehen werden, dass sich die Diskussionsfronten überschnitten und sich innerhalb der Parteien (besonders innerhalb der Unionsparteien mit einem marktwirtschaftlichen und einem christlich-“sozialistischen“ Flügel) differierende Meinungen artikulierten. Erhards Rede war hier ein klärender Markstein. Sie trug dazu bei, die wirtschafts- und parteipolitischen Gewichte zugunsten der „Marktwirtschaftler“ zu neigen. Sie beschleunigte den Klärungsprozess innerhalb der Union wie innerhalb des Wirtschaftsrates und ergriff dabei geschickt auch die propagandistischen Argumentationsmöglichkeiten, die der weltpolitische Stimmungsumschwung im Zeichen des Kalten Krieges bot. Und sie markierte mit ihrem klar geäußerten Willen, eine ordnungspolitische Weichenstellung herbeizuführen, eine maßgebliche Etappe auf dem Weg zur rechtlichen Durchsetzung der Sozialen Marktwirtschaft. Sie war der rhetorisch-programmatische Auftakt eines ganz konkreten und folgenreichen politischen Implementationsvorgangs.
Ludwig Erhard war vor 1945 als privat angestellter Konsum- und Marktforscher, zuletzt im Auftrag der Reichsgruppe Industrie, tätig gewesen. 1945/46 war er als parteiloser Wirtschaftsminister ins bayerische Kabinett berufen worden und leitete anschließend die mit der Vorplanung der Währungsreform befassten Sonderstelle Geld und Kredit. Anfang März 1948 wurde er auf Vorschlag der FDP und mit Unterstützung der CDU zum Direktor der Verwaltung für Wirtschaft gewählt. Erhard war in der Nachkriegsszene sicherlich ein politischer Newcomer, aber wirtschaftspolitisch kein unbeschriebenes Blatt. Bereits seit 1942 hatte er im Auftrag von Großunternehmen an wirtschaftlichen Nachkriegskonzeptionen gearbeitet und dabei die Konsolidierung der Währung, die Wiederbelebung der „wirtschaftlichen Selbstverwaltung und unternehmerischer Initiative“ und die Errichtung einer „freien, auf echtem Leistungswettbewerb beruhenden Marktwirtschaft“ als Schlüsselpunkte des wirtschaftlichen Wiederaufbaus hervorgehoben (Denkschrift 1943/44).
Er stand mit derlei Gedanken und Forderungen in einem größeren Diskussionskontext, der bereits in die ausgehenden 1920er Jahre zurückreichte und sich auf sogenannte ordoliberale Wissenschaftler wie die „Freiburger Schule“ um Walter Eucken oder neoliberale Ökonomen wie Wilhelm Röpke oder Alexander Rüstow, aber auch aufgeschlossene Ministerialbeamte und zukunftsorientierte Industrielle bezog. Erhard konnte sich also 1948 auf längere wirtschaftswissenschaftliche Traditionen, auf ein früher aufgebautes personales Netzwerk und auf einige exponierte ordoliberale Mitstreiter in der Verwaltung für Wirtschaft stützen (wie den Leiter der Grundsatzabteilung für Preise und Löhne Leonhard Miksch oder die Mehrheit des Wissenschaftlichen Beirats um Walter Eucken). Auch hatte sich schon seit Sommer 1947 eine sukzessive Lockerung der Bewirtschaftung angedeutet und sich etwa im Übergang von der fesselnden Hersteller- zur flexibleren und den Unternehmerspielraum erweiternden Endverbraucherkontingentierung manifestiert.
Andererseits war aber gerade die Mehrheit der Beamten der bizonalen Wirtschaftsverwaltung in alten Denkmustern von Planung und staatlicher Lenkung befangen, kam aus dem lange Zeit SPD-dominierten Mindener Verwaltungsamt für Wirtschaft oder entstammte dem Reichswirtschaftsministerium. Kurzum: Erhards programmatische Ankündigung kam nicht von ungefähr, war aber auch nicht selbstverständlich oder determiniert, sondern ein äußerst umstrittenes Wagnis mit durchaus ungewissem Ausgang.
Erhard postulierte in seiner Rede vom April 1948 eine Grundprämisse und kündigte zwei Maßnahmen an: Die Grundvoraussetzung eines wirtschaftlichen Aufschwungs sei nur gegeben, wenn man die bevorstehende Währungsreform (21. Juni) und die anlaufende Marshallplanhilfe mit einem „weitgreifenden Strukturwandel“ der behördlich regulierten Wirtschaftsordnung verknüpfe. Kernpunkte einer solchen Revision seien erstens die stärkere Berücksichtigung der Konsumgüterindustrie statt der bisherigen einseitigen Förderung der Grundstoff-, Schwer- und Investitionsgüterindustrie. Erst dadurch würde die Produktion von Verbrauchswaren angeregt. Und dieses verbreitete Konsumangebot sei nötig, um die Kaufkraft abzuschöpfen, die neue Währung stabil zu halten und überhaupt erst Anreize für Arbeitstätigkeit und Verlässlichkeit für unternehmerische Kalkulation zu bewirken.
Zweitens müssten in vielen Sektoren (v.a. der Konsumgüterindustrie) Bewirtschaftung und Preisstopp aufgehoben und „dem Leistungswettbewerb Möglichkeiten der Entfaltung eröffnet“ werden. Ziel sei es, mit einer kombinierten Währungs- und Wirtschaftsreform einen dynamischen Prozess in Gang zu setzen, an dessen Ende eine leistungsorientierte, marktwirtschaftliche Wettbewerbsordnung stehe, die den Konsumenten Wahl- und den Produzenten Gewinnmöglichkeiten eröffne. Der Staat solle den Wirtschaftsprozess nicht mehr direkt beeinflussen, sondern nur noch durch indirekte Maßnahmen (Wettbewerbsrecht, Kredit- und Geldpolitik, Steuerpolitik) begleiten.
Sozialstaatliche Maßnahmen wie ein Lastenausgleich wurden zwar als notwendig erachtet, jedoch bewusst auf die Zeit nach der Reform verschoben. All dem maß Erhard von Anfang an eine sozialethische Dimension bei: Die Freiheit von Konsum und Berufswahl wie der Wettbewerb der Unternehmer seien komplementäre Elemente einer auf Wahlfreiheit, Demokratie und Selbstverantwortlichkeit fußenden Gesellschaft und zugleich Immunisatoren gegen die „persönlichkeitsertötende Gleichmacherei“ kollektivistischer Systeme.
Freilich distanzierte sich Erhard auch von „den liberalistischen Wirtschaftsformen historischer Prägung und dem verantwortungslosen Freibeutertum einer vergangenen Zeit“. Die Lösung der „menschlichen Lebensformen“ könne weder der bürokratische „Termitenstaat“ noch die kapitalistische „Anarchie“ sein, sondern allein eine Kombination aus „Freiheit und Bindung“. Trotz scharfer und kritischer parlamentarischer Debatten im Wirtschaftsrat bewies Erhard Stehvermögen, auch gegenüber manchen skeptischen Alliierten (allerdings mit Unterstütztung des amerikanischen Militärgouverneurs Lucius D. Clay). Sein Programm wurde rasch im „Gesetz über Leitsätze für die Bewirtschaftung und Preispolitik nach der Geldreform“ vom 24. Juni 1948 verankert.
Das Gesetz war vom Wirtschaftsrat in einer dramatischen Nachtsitzung vom 17. auf den 18. Juni gegen die Stimmen von SPD und KPD verabschiedet worden. Inhaltlich konzipiert hatte es weitgehend der erwähnte Leonhard Miksch. Es hatte einen zweifachen Charakter: Zum einen handelte es sich faktisch um ein „Ermächtigungsgesetz“, mit dem der Direktor der Verwaltung für Wirtschaft in vier Artikeln befugt wurde, weitreichende Maßnahmen auf dem Gebiet der Bewirtschaftung und Preiskontrolle zu treffen.
Zum anderen handelte es sich um ein wirtschaftspolitisches Programm- und Rahmengesetz, das weniger konkrete Ausführungsbestimmungen, denn generelle künftige Orientierungspunkte beschrieb. Diese wurden in der Gesetzespräambel und einer Gesetzesanlage, eben den „Leitsätzen“, festgehalten. Als entscheidende Maßgabe wurde gefordert, „das aus der Vergangenheit stammende, kaum noch wirksame Zwangssystem“ aufzulockern und den „Markt stärker zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit in Erzeugung und Verteilung“ einzusetzen. Und die beiden zentralen Leitsätze lauteten: „Der Freigabe aus der Bewirtschaftung ist vor ihrer Beibehaltung der Vorzug zu geben. [...] Der Freigabe der Preise ist vor der behördlichen Festsetzung der Vorzug zu geben“.
Erhard popularisierte diese Prinzipien nicht nur öffentlichkeitswirksam als große Chance für die Masse der Verbraucher (etwa in der Rundfunkansprache „Der neue Kurs“ vom 21. Juni), sondern setzte sie auch sofort um. Bereits am 25. Juni wurden per Anordnung die Preise fast aller gewerblich hergestellten Fertigwaren freigegeben. Die unmittelbaren Folgen waren eine Erhöhung der Lebenshaltungskosten und der industriellen Preise um jeweils 14 Prozent sowie ein Anstieg der Grundstoffpreise um 21 Prozent im zweiten Halbjahr 1948. Weiterhin gebunden blieben indes die Preise für Erdöl und Benzin, für viele Produkte der Ernährungswirtschaft und der eisenschaffenden Industrie, für landwirtschaftliche Düngemittel, Verkehrstarife, Mieten und Pachten. Das Bewirtschaftungsnotgesetz vom Oktober 1947 trat am 30. Juni 1948 außer Kraft.
Der Entstehungskontext der Programmrede Erhards wie des Leitsätzegesetzes, die konzeptionellen Grundlagen und die personellen Gewährsleute der Wirtschaftsreform sowie die parteipolitischen Debatten und Friktionen sind seit der noch immer nicht überholten Pionierstudie von Ambrosius bekannt und kaum umstritten. Allerdings differieren nach wie vor die Bewertungen im Einzelnen. So monieren manche Autoren unter rechtsstaatlich-demokratietheoretischem Aspekt den Ermächtigungscharakter des Gesetzes und die fehlende parlamentarische Kontrolle. Erhard hat dieses Defizit zwar schon seinerzeit mit dem Hinweis zu widerlegen versucht, es ginge ihm gerade nicht um eine Steigerung zentralbehördlicher Macht Aber selbst in der CDU/CSU-Fraktion im Wirtschaftsrat firmierte das Gesetz explizit als „Ermächtigungsgesetz“.[1]
Daneben werden die „sozialen Lücken“[2] im Prozess der Einführung der Marktwirtschaft kritisiert, zum Beispiel der zunächst fehlende, dann unvollständige Lastenausgleich oder die Tatsache, dass die Kapitalbildung der Unternehmen lange Zeit vor Lohnsteigerungen rangierte. In diesem Zusammenhang wird auch nach alternativen wirtschaftspolitischen Wegen gefragt. Die Untragbarkeit des teils verrotteten, teils halbherzig durchgeführten Bewirtschaftungs- und Lenkungssystems vor 1948 ist dabei unbestritten, nicht aber die mögliche Wirksamkeit einer keynesianisch ausgerichteten Globalsteuerung und „Lenkung der leichten Hand“.
Die wichtigste Forschungskontroverse betrifft jedoch die Wirkung und ökonomische Bedeutung der Wirtschafts- und Währungsreform. Vor allem Werner Abelshauser und etwa Ludger Lindlar haben betont, hauptsächliche Gründe für den Wirtschaftsaufschwung Westdeutschlands in den fünfziger Jahren seien nicht die ordnungspolitischen oder institutionellen Entscheidungen von 1948. Sie interpretieren das „Wirtschaftswunder“ vielmehr als Teil eines nachholenden gesamt-westeuropäischen Rekonstruktionsaufschwungs und Aufholprozesses gegenüber den USA. Er sei in der Bundesrepublik Deutschland nur deshalb so stark ausgefallen, weil hier das Wachstumspotential aufgrund guter struktureller Rekonstruktionsbedingungen besonders mobilisiert werden konnte. So habe man vor allem von einem gut qualifizierten und durch die Flüchtlinge vergrößerten Arbeitskräftereservoir, von einem in Rüstungs- und Kriegszeiten modernisierten und gewachsenen industriellen Anlagevermögen, von vorteilhaften steuerlichen Konditionen für Investitionen, einer moderaten Lohnpolitik und günstigen außenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen profitiert. Die Wirtschafts- und Währungsreform habe hier zwar unterstützend gewirkt, sei aber weder entscheidender noch hinreichender Grund für den Boom gewesen und habe keinen wesentlichen Produktionseffekt gehabt.
Ohne die günstigen materiellen Rekonstruktionsbedingungen in Westdeutschland zu leugnen, wurde diese Interpretation mit Blick auf das Jahr 1948 kritisiert, am ambitioniertesten von Albrecht Ritschl und Christoph Buchheim. Sie haben zunächst die Datengrundlagen Abelshausers berichtigt. Abelshauser hatte die industriellen Steigerungsraten vor Juni 1948 aufgrund von Angaben zum industriellen Stromverbrauch höher angesetzt als die amtlichen Statistiken und damit den Steigerungseffekt der Reformen relativiert.
Ritschl hat demgegenüber nachgewiesen, dass die Zahlen Abelshausers auf einem Berechnungsfehler beruhen, dass die für die ersten beiden Quartale 1948 niedrigeren amtlichen Daten im Ganzen doch zutreffen und so der Niveausprung nach der Währungs- und Wirtschaftsreform tatsächlich markant war. So erhöhte sich der amtliche Index der arbeitstäglichen bizonalen Industrieproduktion im Quartal nach den Reformen um mehr als 10 Indexpunkte; der Anstieg im zweiten Quartal 1948 im Vergleich zum ersten hatte dagegen nur knapp 3 Prozentpunkte betragen.[3] Was den Grund für diese Steigerungen anlangt, so wurde betont, dass erst mit dem Ende der Bewirtschaftung, der administrativ festgesetzten marktfernen Preise und des wertlosen Geldes wieder ausreichend Gewinn-, Produktions- und Arbeitsanreize geschaffen worden seien. Das sehe man z. B. daran, dass die Unternehmen nun schlagartig ihre gehorteten Rohstoffvorräte und die hohen Lagerbestände abgebaut hätten. Auch die Arbeitsproduktivität in der Bizone habe zugenommen, allein zwischen Juni 1948 und März 1949 um mehr als 30 Prozent.
Um die Relevanz speziell der Wirtschaftsreform zu untermauern, machte Buchheim schließlich auch auf die Entwicklung in der französischen Besatzungszone aufmerksam. Dort wurde 1948 zwar die Währungs-, aber keine Wirtschaftsreform vollzogen. Die Folge war ein verzögerter Aufschwung. Während sich in der Bizone der amtliche Index der arbeitstäglichen Industrieproduktion von Juni bis Dezember um 54 Prozent erhöhte, stieg er in der französischen Zone nur um gut 35 Prozent.[4]
Insgesamt kommt somit den hart umkämpften und keineswegs automatisch ablaufenden ordnungspolitischen und institutionellen Entscheidungen des Jahres 1948 doch eine wichtige Bedeutung zu, jedenfalls eine deutlich größere, als dies die „Revisionisten“ um Abelshauser glaubten belegen zu können. Die Neuordnung der Währung, die Einführung der Marktwirtschaft und die mit der Marshallplanhilfe beginnende Einbindung der westlichen Zonen in ein liberales, multilaterales Außenhandelssystem waren zentrale, langfristig wirkende Weichenstellungen. Und die hauptsächliche Leistung Erhards und seiner Gefolgsleute lag darin, hier eine ordnungspolitisch durchdachte Zusammenführung der Einzelmaßnahmen konzipiert, öffentlich-programmatisch propagiert, rechtlich umgesetzt und politisch durchgesetzt zu haben.
- ↑ Rainer Salzmann (Hrsg.), Die CDU/CSU im Frankfurter Wirtschaftsrat: Protokolle der Unionsfraktion 1947–1949. Droste, Düsseldorf 1988, S. 216 ff.
- ↑ Werner Abelshauser, Deutsche Wirtschaftsgeschichte seit 1945. C.H.Beck, München 2004, S. 186)
- ↑ Christoph Buchheim, Die Währungsreform 1948 in Westdeutschland. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 36:2 (1988), S. 189–232, hier S. 225.
- ↑ Zahlen bei Albrecht Ritschl, Die Währungsreform von 1948 und der Wiederaufstieg der westdeutschen Industrie. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 33:1 (1985), S. 136–165, hier S. 164.
[Русская версия отсутствует]