Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, 14. Juli 1933

Zusammenfassung

Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts fand die eugenische Vorstellung einer sozialtechnologisch gesteuerten Bevölkerungskontrolle international immer mehr Anhänger. Am Ende der Weimarer Republik mündete die Debatte um "Erbgesundheit" und "Menschenökonomie" in einen nie umgesetzten Gesetzentwurf zur Sterilisation "erblich Belasteter" auf freiwilliger Basis. Er diente den Nationalsozialisten im Juli 1933 als Vorlage für das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", das die Grundlage für die Zwangssterilisation von rund 400.000 Menschen bildete. Die "Euthanasie" genannte systematische Ermordung von etwa 200.000 Kranken und Behinderten im Reich und den besetzten Gebieten Osteuropas entbehrte dagegen bewußt jeder formaljuristischen Regelung. Die dabei entwickelte Technik des Mordens durch Vergasung diente als Modell für die Vernichtung der europäischen Juden.