Gesetz über Arbeitslosenvermittlung und Arbeitslosenversicherung, 16. Juli 1927

Zusammenfassung

Das Inkrafttreten des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung im Jahr 1927 war ein Höhepunkt der Sozialpolitik der Weimarer Republik. Mit diesem Gesetz hatte der Reichstag nach mehreren Anläufen zwei wesentliche Neuerungen beschlossen: zum einen die seit langem geforderte gesetzliche Arbeitslosenversicherung als vierte Säule der Sozialversicherung in Deutschland, zum anderen die Errichtung einer "Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung" als autonome Reichsbehörde mit Selbstverwaltung. Die neu geschaffene Institution sollte zusammen mit der bereits bestehenden öffentlichen Arbeitsvermittlung und Berufsberatung auch die Arbeitslosenversicherung durchführen. Infolge der Weltwirtschaftskrise geriet die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung jedoch bald in finanzielle Schwierigkeiten. Die Demontage der Arbeitslosenversicherung verschärfte das Elend der Massenarbeitslosigkeit. Während der nationalsozialistischen Diktatur wurde die Reichsanstalt gleichgeschaltet und in eine Arbeitslenkungsbehörde umgebaut. Ihre Hauptfunktion bestand in der Versorgung der Kriegswirtschaft mit den erforderlichen Arbeitskräften. Die Rechtsnachfolgerin der Reichsanstalt über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ist die heutige Bundesagentur für Arbeit.