Auszug aus dem Protokoll Nr. 21 der Sitzung des Rates der Volkskommissare (SNK) [Gründung der Tscheka], 7. (20.) Dezember 1917

Zusammenfassung

Das Protokoll Nr. 21 der Sitzung des Rates der Volkskommissare (SNK) vom 7. (20.) Dezember 1917 enthält den Beschluß über die Gründung der Allrußländischen Außerordentlichen Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution und Sabotage (VČK, Tscheka), der auf Anregung Vladimir Lenins und Vorschlag Feliks Dzeržinskijs gefaßt wurde. In diesem Beschluß, der kein Dekret mit Gesetzeskraft war, auch wenn er in politischer Praxis als ein solches behandelt wurde, waren die Aufgaben der Tscheka sehr allgemein als "Verfolgung" und "Liquidierung" der "Konterrevolution" und "Sabotage" umrissen und ließen sich entsprechend weit auslegen; auch nahmen sich ihre Befugnisse anfänglich (noch) recht bescheiden aus. Während eine Kurzmitteilung über die Errichtung der Kommission sofort veröffentlicht wurde, erschien die vollständige Fassung des Beschlusses erst 1922 in der sowjetischen Presse. Bis zur Umwandlung der Tscheka in die Staatliche Politische Abteilung (GPU) 1922 wuchsen, mit anderen Organen der staatlichen Exekutive und Judikative konkurrierend, die Macht und der Apparat der Tscheka im Bürgerkrieg erheblich. Die Tscheka wurde für die Bolschewiki ein Instrument der politischen Gewalt und somit ein unentbehrlicher Bestandteil im Mechanismus ihrer Herrschaft. Sie war Ausdruck der Gewaltkultur und Gewalterfahrung ihrer Urheber, deren Moral- und Herrschaftsvorstellungen. Auf der einen Seite ein Symbol des Roten Terrors und der Gewaltherrschaft der Bolschewiki während der Revolution und des russischen Bürgerkrieges, der in seinen Formen, Ausmaß und Zahl der Opfer mit dem Großen Terror der 1930er Jahre vergleichbar ist, wurde sie auf anderen Seite in der Sowjetunion zum Mythos erhoben, der auf ihren "legendären Verdiensten" bei der Behauptung der Sowjetmacht und dem "heroischen Sieg" über die Konterrevolution ruhte.