Dekret über die Gewissensfreiheit, die kirchlichen und religiösen Vereinigungen ["Über die Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche"], 20. Januar (2. Februar) 1918

Zusammenfassung

Das Dekret "Über die Gewissensfreiheit, die kirchlichen und religiösen Vereinigungen" vom 20. Januar (2. Februar) 1918, das als das Dekret "Über die Trennung der Kirche vom Staat und der Schule von der Kirche" in die Geschichte eingegangen ist1, legte die Grundsätze der sowjetischen Religionspolitik fest. Sie hatte ihren Ausgangspunkt in Lenins Überzeugung, daß "die Religion Opium für das Volk" sei. Sie zielte in erster Linie auf die Russische Orthodoxe Kirche (ROK), in der man eine Stütze der zaristischen Autokratie und des antisowjetischen Widerstandes sah. Das Dekret stellte einen massiven Eingriff sowohl in den Besitz als auch in die Leitungs- und Organisationsstruktur der ROK dar, womit man das Ende der Orthodoxie in Rußland überhaupt herbeizuführen hoffte. Über diesen Rahmen hinaus bestand seine Intention darin, andere, nichtorthodoxe und nichtchristliche Religionsgemeinschaften auszuschalten.

1 Zur Bezeichnung des Dekrets: Luchterhandt, O., Der Sowjetstaat und die Russisch-Orthodoxe Kirche. Eine rechtshistorische und rechtssystematische Untersuchung, Köln 1976, S. 33. [1]