Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, 23. Mai 1949
Zusammenfassung
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ist am 23. Mai 1949 in Kraft getreten. Ausgearbeitet und verabschiedet wurde es durch den Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den westdeutschen Landesparlamenten bestellt worden sind und der auf Geheiß der westlichen Siegermächte zusammengetreten ist. Die Arbeit des Parlamentarischen Rates stand unter dem Eindruck des Scheiterns der Weimarer Republik und der Erfahrungen mit der Diktatur des Dritten Reichs. Das Resultat kann sich sehen lassen: Das Grundgesetz stellt die erste demokratische Verfassung dar, die sich in Deutschland in der politischen Praxis bewährt hat und die bis heute – mit einigen Änderungen und Ergänzungen – die Grundlage des staatlichen Lebens der Bundesrepublik bildet.