Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht (Wehrpflichtgesetz) der Deutschen Demokratischen Republik vom 24. Januar 1962

Zusammenfassung

Mit dem Wehrpflichtgesetz vom 24. Januar 1962 wurde in der DDR nur wenige Monate nach dem Mauerbau die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Dieses Gesetz stellte eine bedeutende Zäsur in der Entwicklung der DDR-Landesverteidigung dar. Es beendete das in den ostdeutschen Streitkräften bis dahin noch offiziell geltende, aber in der Praxis nicht mehr durchsetzbare Prinzip eines ausschließlich freiwilligen Militärdienstes. Das Wehrpflichtgesetz konfrontierte nunmehr alle wehrfähigen Bürger der DDR erstmals nach dem Zweiten Weltkrieg direkt und unausweichlich mit dem Wehrdienst. Die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht bildete nicht nur eine wichtige Voraussetzung für die weitere Entwicklung der Nationalen Volksarmee (NVA) als Bündnispartner im Warschauer Pakt, sondern forcierte auch den Prozess der gesellschaftlichen Militarisierung in der DDR.