Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staate Israel ["Wiedergutmachungsabkommen"], 10. September 1952
Zusammenfassung
Das am 10. September 1952 von Bundeskanzler Konrad Adenauer und Außenminister Moshe Sharett in Luxemburg unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Israel gilt als Symbol der Wiedergutmachung für Verfolgte des Nationalsozialismus. Die Bundesrepublik verpflichtete sich, als Beitrag zur materiellen Entschädigung der vom NS-Regime verfolgten europäischen Juden insgesamt 3,45 Mrd. DM an Israel zu leisten. Ein Anteil von 450 Mio. DM sollte an die Conference on Material Claims against Germany, welche die Diaspora-Juden vertrat, weitergeleitet werden. Dieses Abkommen schuf einen Präzedenzfall, denn der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches leistete materielle Entschädigungen an die Bürger eines anderen Staates, der zum Zeitpunkt der Schädigung noch gar nicht existiert hatte. Neben der erheblichen Bedeutung des Abkommens für den Aufbau der Infrastruktur Israels in den fünfziger Jahren trug es insbesondere dazu bei, daß allmählich Kontakte zu Deutschland aufgebaut wurden, was angesichts der Vorgeschichte – der Ermordung der europäischen Juden – keinesfalls selbstverständlich war.