Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft [EWG-Vertrag], 25. März 1957

Zusammenfassung

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) wurde am 25. März 1957 in Rom von den Vertretern Belgiens, der Niederlande, Luxemburgs, der Bundesrepublik, Italiens und Frankreichs unterzeichnet. Nach den zerstörerischen Kriegen der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war dieser Vertrag das wohl deutlichste Zeichen für den Willen der Europäer, ihre Feindschaft endgültig zu überwinden und sich gemeinsam für den wirtschaftlichen und politischen Wiederaufbau Europas stark zu machen. Besonders für die Bundesrepublik Deutschland bedeutete dies einen Neuanfang, denn sie war nun wieder offiziell als gleichberechtigtes Mitglied in die europäische Staatengemeinschaft aufgenommen. Der EWG-Vertrag bildet die Basis für ein Einigungswerk, das solide genug war, um viele Krisen zu überwinden und das auch heute noch andauert. Im Artikel 2 des Vertrags von Lissabon wurde der EWG-Vertrag am 1. Januar 2009 in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" umbenannt.