Beschluß des Rates der Volkskommissare über den Roten Terror, 5. September 1918
BESCHLUß
Nachdem sich der Rat der Volkskommissare den Bericht des Vorsitzenden der Außerordentlichen Kommission zur Bekämpfung der Konterrevolution über die Tätigkeit dieser Kommission angehört hatte, kam er darüber überein, daß es in der bestehenden Situation unmittelbar notwendig ist, die Sicherheit des Hinterlandes mittels des Terrors zu gewährleisten;
daß es notwendig ist, eine möglichst große Anzahl von verantwortlichen Parteigenossen zur Allrußländischen Außerordenlichen Kommission zu schicken, um ihre Tätigkeit zu verstärken und dieser eine größere Planmäßigkeit zu verleihen;
daß es notwendig ist, die Sowjetrepublik von den Klassenfeinden zu befreien, weshalb diese in Konzentrationslagern zu isolieren sind.
Alle Personen, die zu weißgardistischen Organisationen, Verschwörungen und Aufständen in Beziehung stehen, sind zu erschießen;
daß es notwendig ist, die Namen aller Erschossenen sowie die Gründe für die Anwendung dieser Maßnahme gegen sie zu veröffentlichen.
Volkskommissar für Justiz
Kurskij
Volkkommissar für Innere Angelegenheiten
Petrovskij
Geschäftsleiter des Rates der Volkskommissare
Sekretär des Sovnarkom L. Fotieva
Moskau, Kreml'.
5. September 1918
(Übersetzung aus dem Russ. von L. Antipow)