Glossar: Kommunalwirtschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 2. Oktober 2024, 09:21 Uhr
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Bezeichnung für den Betrieb von Unternehmen durch kommunale Selbstverwaltungskörperschaften, also Kreise und Gemeinden. Der Eigentumsanteil der öffentlichen Hand muss mindestens 50 % betragen. Kommunale Unternehmen können in unterschiedlichen Rechtsformen betrieben werden. Die Kommunalwirtschaft nimmt häufig Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr, d.h. der Bereitstellung von Gütern und Dienstleistungen, die für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendig sind.