Der Élysée-Vertrag

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Der Élysée-VertragЕлисейский договор
22. Januar 1963
январь 22, 1963
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Der Élysée-Vertrag vom 22. Januar 1963 gehört in die nationalen, bilateralen und multilateralen Kontexte der deutsch-französischen Beziehungen nach 1945, die bereits unmittelbar nach Kriegsende auf politischer, wirtschaftlicher und kultureller Ebene wieder aufgenommen worden waren. Erst die hier geleistete Vorarbeit ermöglichte den bilateralen Abschluss des Élysée-Vertrags, dessen in vielerlei Hinsicht improvisiertes und übereiltes Zustandekommen auch zu seiner Vorgeschichte gehört. Der Vertrag war in erster Linie das Ergebnis einer allmählichen Annäherung zweier Männer: Konrad Adenauer und Charles de Gaulle. Zu deren Lebenszielen hatte die deutsch-französische Aussöhnung gehört. Nach dem Scheitern von multilateralen europäischen Plänen entschieden sich beide für den Bilateralismus. So wurde der Élysée-Vertrag zwar zu einem symbolischen Ereignis. Doch barg er bereits die Keime für sein kurzfristiges Scheitern, das in der Präambel des Bundestages, in dem sich beschleunigenden Autoritätsverlusts von Adenauer und in den sich anschließenden Spannungen zwischen de Gaulle und Adenauers Nachfolger als Bundeskanzler, Ludwig Erhard, zum Ausdruck kam.

[Русская версия отсутствует]

von: Ulrich Pfeil, 2011


Wer sich heute mit der Geschichte des Élysée-Vertrags beschäftigt, steht zum einen vor der Frage, ob er als Drehpunkt der bilateralen Beziehungen und Beginn einer deutsch-französischen Erfolgsgeschichte zu verstehen ist. Zum anderen stößt er schnell auf das Paradox, dass am Beginn seiner Wirkungsgeschichte ein kapitaler Fehlstart stand und viele Zeitgenossen ihn schon auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen hatten, dass dieser halbtote Vertrag aber schließlich reanimiert werden und nach 20 Jahren eine dauerhafte Kraft entfalten konnte. Doch beschäftigen wir uns zunächst mit dem anfänglichen Scherbenhaufen und der damit zusammenhängenden Frage, warum sich Konrad Adenauer für einen exklusiven deutsch-französischen Zweibund entschied und dazu noch auf einem formellen Vertrag bestand, obwohl im Vorfeld immer nur von einem gemeinsamen (risikoloseren) Protokoll gesprochen worden war.

Adenauers Engagement für die deutsch-französische Aussöhnung lässt sich bis in die 1920er Jahre zurückverfolgen, als er in seiner Funktion als Bürgermeister von Köln auch mentale Brücken über den Rhein zu bauen versuchte. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm er dieses Vorhaben wieder auf und bezeichnete es als eines seiner wichtigsten Ziele als Bundeskanzler, die Annäherung zwischen den beiden „Erbfeinden“ zu realisieren.

Von Adenauers Vorschlägen fühlte sich nicht zuletzt der französische Außenminister Robert Schuman ermutigt. Im Mai 1950 legte der gebürtige Elsässer den sogenannten „Schuman-Plan“ vor. Dieser sah vor, die gesamte deutsch-französische Kohle- und Stahlproduktion einer Hohen Behörde zu unterstellen. Diese neue Organisation sollte auch den anderen Ländern Europas zum Beitritt offenstehen und den Grundstein für eine künftige europäische Föderation bilden. Der Schuman-Plan stellte damit nicht nur eine wichtige Etappe der europäischen Integration, sondern auch des deutsch-französischen Annäherungsprozesses dar.

Der Kalte Krieg tat in dieser Phase sein Übriges, so dass sich nicht nur Frankreich und die Bundesrepublik näher kamen, sondern die „Bonner Republik“ schneller als von vielen 1945 erwartet in die westlichen Bündnisstrukturen integriert wurde.

Vertrauensvolle Beziehungen unterhielt der Kanzler in den 1950er Jahren auch zu den französischen Staatsmännern Pierre Mendès France und Guy Mollet, so dass bereits wichtige Grundlagen für eine deutsch-französische Kooperation gelegt waren, als Charles de Gaulle im Jahre 1958 in Frankreich wieder die Macht übernahm.

Anfänglich begegnete Adenauer de Gaulle allerdings mit Misstrauen und fürchtete ein Wiederaufleben einer französisch-russischen Allianz, war der General in der Nachkriegszeit doch nicht unbedingt für seine deutschlandfreundlichen Positionen bekannt gewesen. Zudem galt er mit seiner Idee vom „Europa der Vaterländer“ als Gegner supranationaler Strukturen. Eine privilegierte deutsch-französische Kooperation stand daher 1958 noch nicht auf der Tagesordnung.

Doch änderte sich dies, als Frankreich, anders als u.a. die USA, während der Zweiten Berlin-Krise 1958/59 bzw. während des Mauerbaus 1961 fest an der Seite Bonns stand und gegenüber den sowjetischen Erpressungsversuchen keine Bereitschaft zu einem Nachgeben signalisierte. Adenauer rechnete das de Gaulle hoch an. Zwar entstanden neue Spannungen, als der General seine Europa-Ideen („Vom Atlantik bis zum Ural“) präsentierte und Europa zu einer eigenständigen Macht zwischen den Blöcken machen wollte. Doch gelang es ihm schließlich bei dem Treffen in Rambouillet Ende Juni 1960, die Befürchtungen des Bundeskanzlers zu beschwichtigen. De Gaulle sprach sich in den Gesprächen für eine politische Union Europas und eine deutsch-französische Achse aus.

Dieser Vorschlag stieß bei Adenauer schon deshalb auf offene Ohren, weil seine Beziehungen zu dem schwankenden US-Präsidenten John F. Kennedy nach der Verkündung der „McNamara-Strategie“ in eine schwere Krise geraten waren. Washington wollte künftig einer möglichen sowjetischen Aggression nicht mehr gleich mit dem massiven Einsatz von Nuklearwaffen begegnen, wie das bis dahin gängige Militärdoktrin gewesen war, sondern versuchen, Angriffe auf das westliche Territorium zuerst durch den Einsatz konventioneller Militärverbände abzuwehren (auch Strategie der „flexible response“ genannt). Der deutsche Kanzler interpretierte die neue US-Strategie als Verminderung der amerikanischen Sicherheitsgarantie für Europa.

Diese Spannungen wollte Frankreich für seine Zwecke nutzen und unterbreitete der Bundesrepublik am 19. September 1962 ein Memorandum, in dem vorgeschlagen wurde, die Form der künftigen „organischen und regelmäßigen Kooperation“ in einem Protokoll niederzulegen. Adenauer wollte noch weitergehen, um seine Nachfolger zu binden, und schlug Anfang November eine inhaltliche Erweiterung der gegenseitigen Konsultationen vor. Von einem Vertrag war zu diesem Zeitpunkt zwar noch nicht die Rede. Doch die spannungsreichen internationalen Beziehungen und die Kontroversen zwischen „Atlantikern“ und „Gaullisten“ in der eigenen Partei verstärkten bei ihm den Willen, die deutsch-französische Abmachung unter Dach und Fach zu bringen. In letzter Minute entschlossen sich beide Seiten schließlich zu einem Vertrag, der am 22. Januar 1963 im Élysée-Palast unterzeichnet wurde.

Dem Vertrag geht eine deutsch-französische Erklärung voraus, in der beide Seiten festlegten, dass die Aussöhnung zwischen dem deutschen und französischen Volk ein „historisches Ereignis“ darstelle und „das Verhältnis der beiden Länder zueinander von Grund auf neu gestalte“. Ein besonderer Platz wurde der Jugend beider Länder eingeräumt, der „eine entscheidende Rolle bei der Festigung der deutsch-französischen Freundschaft“ zukomme. Gleichzeitig betonte man, dass die bilaterale Kooperation ein unerlässlicher Schritt zu einem Vereinigten Europa sei.

In dem mit „Organisation“ überschriebenen ersten Teil des Vertrages wurde ein Konsultationskalender fixiert, der unabhängig von den politischen Notwendigkeiten regelmäßige Treffen vorsah: die Staats- und Regierungschefs mindestens zweimal jährlich, die Außen- und Verteidigungsminister sowie die für Erziehungs- und Kulturfragen zuständigen Minister mindestens alle drei Monate und der Bundesminister für Familien- und Jugendfragen sowie sein französischer Kollege sogar alle zwei Monate. Schließlich waren interministerielle Kommissionen auf beiden Seiten vorgesehen, die die Aktivitäten zwischen beiden Ländern koordinieren und darüber Bericht erstatten sollten.

Dieser organisatorische Rahmen wurde im Programmteil des Vertrages (II.) präzisiert. Erstens sollte es auf dem Feld der Außenpolitik (II.A.) vor jeder wichtigen Entscheidung, insbesondere bei Fragen gemeinsamen Interesses, zu Konsultationen kommen, die den Zweck verfolgten, „so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Handlung zu gelangen“.

Im Vergleich zur Außenpolitik wurden die Zielsetzungen im Bereich der Verteidigung sehr viel konkreter formuliert (II.B.): „Auf dem Gebiet der Strategie und der Taktik bemühen sich die zuständigen Stellen beider Länder, ihre Auffassungen einander anzunähern, um zu gemeinsamen Konzeptionen zu gelangen.“ Dieser Passus bedeutete nichts anderes als die Ausarbeitung eines gemeinsamen Verteidigungsplans. Zu diesem Zweck sollten deutsch-französische Institute für operative Forschung errichtet und der Personalaustausch zwischen den Streitkräften verstärkt werden.

Im dritten Teil präzisierten beide Seiten ihre Kooperation auf dem Gebiet der „Erziehungs- und Jugendfragen“ (II.C.). Neben der Intensivierung des Unterrichts in der Partnersprache sah der Vertrag eine Regelung in der Frage der Gleichwertigkeit der Diplome sowie einen Ausbau der wissenschaftlichen Beziehungen vor. Wie bereits in der einleitenden deutsch-französischen Erklärung räumten die beiden Vertragspartner dem Jugendaustausch einen besonderen Platz ein, „um die Bande […] enger zu gestalten und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen“. Zu diesem Zweck wurde die Einrichtung des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) beschlossen, das schließlich am 5. Juli 1963 gegründet wurde.

Die wirtschaftliche Kooperation fand dagegen keine ausdrückliche Erwähnung im Élysée-Vertrag. Das lag daran, dass in wirtschaftlichen Fragen die unterschiedlichen Grundpositionen der beiden Länder ganz unversöhnlich aufeinanderprallten. Während der Bundeskanzler die bestehenden Institutionen nicht in Frage stellte, versuchte der General stets, die supranationalen durch zwischenstaatliche bzw. intergouvernementale Strukturen zu ersetzen. Dass die Wirtschaft im Jahre 1963 schließlich im Vertragswerk ausgeklammert blieb, muss daher als ein Akt der Neutralität gegenüber der EG (Europäische Gemeinschaft) verstanden werden. Zudem bestand bereits seit Mitte der 1950er Jahre ein dichtes Netz institutionalisierter bilateraler und multilateraler Kontakte, die auch politische Krisen unbeschadet überstanden. So hatte die Wirtschaft nur wenig Interesse an einer Einbeziehung in das Vertragswerk, das für sie in erster Linie ein politischer und symbolischer Akt war.

Obgleich es üblich ist, in Bezug auf den Abschnitt II.C. von dem kulturellen Teil des Élysée-Vertrags zu sprechen, muss festgehalten werden, dass das Wort „Kultur“ im Vertragstext nicht vorkommt. Dies mag erstaunen, denn zwischen 1945 und 1963 hatte sich der Staat immer in die kulturellen Beziehungen eingeschaltet. Bereits in den unmittelbaren Nachkriegsjahren verfolgte die französische Besatzungsmacht eine Kulturpolitik, die zu den konstruktivsten und nachhaltigsten Aspekten der französischen Deutschlandpolitik in dieser Phase gehörte. Und auch in den 1950er Jahren maßen die Regierungen beider Länder dem Kulturaustausch einen hohen Stellenwert zu, wie das u.a. im Abschluss des deutsch-französischen Kulturabkommens vom 23. Oktober 1954 zum Ausdruck kam. Der Grund für die „Leerstelle“ im Élysée-Vertrag ist in den Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem französischen Außenministerium und dem neu geschaffenen Kulturministerium zu suchen, das das französische Außenministerium aus den bilateralen Beratungen mit der Bundesrepublik heraushalten wollte. Da die Kultur weiterhin Objekt der Gespräche auf intergouvernementaler Ebene blieb, machte die französische Diplomatie auf diese Weise ihren exklusiven Einfluss geltend. In der Frage der Kulturhoheit der Länder behalf sich die bundesdeutsche Seite mit der Berufung eines „Kulturbevollmächtigten“, der seit jener Zeit stets von einem Ministerpräsidenten eines Bundeslandes gestellt wird und in kulturellen Fragen der Verhandlungspartner der französischen Seite ist.

Der Vertragstext zeigt nicht nur, dass Papier geduldig ist. Er deutet in erster Linie auf die grundlegenden Ambivalenzen in deutsch-französischen Beziehungen hin. Adenauer verfolgte das Ziel, die deutsch-französische Versöhnung und deren dauerhafte Verankerung voranzutreiben. De Gaulle teilte zwar diese versöhnende und verbindende Absicht. Doch ging es ihm vor allem um die Emanzipation Europas von den USA. Dieses Missverständnis fand ihren Ausdruck in der Präambel, die der Bundestag bei der Ratifizierung am 15. Juni 1963 dem Vertragswerk voranstellte und mit der die Bundesrepublik den Beziehungen zu den USA den Vorzug gab.

Den Vereinigten Staaten, die nicht auf ihre transatlantische Führungsrolle verzichten wollten, war es durch subtilen Druck auf Bonn gelungen, dem Élysée-Vertrag seine antiamerikanische Spitze zu nehmen. Sie hatten sich durch die aufflammenden Diskussionen zwischen „Atlantikern“ und „Gaullisten“ innerhalb der CDU/ CSU bestärkt gefühlt und es verstanden, die Entstehung eines geschlossenen deutsch-französischen Systems zu verhindern. Zum großen Verdruss de Gaulles konservierte die Präambel-Lösung die bipolare Weltordnung und machte es ihm unmöglich, die Dominanz der USA in Europa zu konterkarieren. Mit dem ihm eigenen Pathos erklärte der General daraufhin, „Jungfrau“ geblieben zu sein. Die hehren Ziele des Élysée-Vertrags lagen damit in weiter Ferne, und die deutsch-französischen Beziehungen blieben bis zum Ende der Ära de Gaulle von Spannungen geprägt.

Insgesamt gilt es in Bezug auf das Vertragswerk eine gemischte Bilanz zu ziehen. Auch wenn das im Élysée-Vertrag formulierte Ziel einer „gleichgerichteten Haltung“ im außenpolitischen Handeln nie erreicht werden konnte, so gelang es beiden Ländern doch, einen Schlussstrich unter eine unheilvolle Vergangenheit zu ziehen und die Grundlage für einen in die Zukunft weisenden Anfang zu schaffen. Ferner führte der Vertrag zwar zu keinem Kraftzentrum in der Mitte Europas. Doch erwies er sich als lebensfähig und sorgte gerade ab den 1970er Jahren für eine kontinuierliche Arbeit am Projekt der deutsch-französischen Verständigung. Der Vertrag hatte die Regierenden in beiden Ländern zu regelmäßigen Konsultationen verpflichtet. Und auch wenn die gemeinsamen Treffen bisweilen von eisiger Kälte geprägt waren, so dass es den Übersetzern oft schwer fiel, das Schweigen des einen in die Sprache des anderen zu übertragen; der Kontakt brach nie ab und zwang die verantwortlichen Politiker, vor der interessierten Öffentlichkeit Resultate zu präsentieren.

Diese Feststellung gilt auch für deutsch-französische Militärkooperation, der im Vertrag die Aufgabe übertragen worden war, eine Annäherung der jeweiligen Auffassungen auf dem Gebiet der militärischen Strategie und Taktik zu erreichen. Die unterschiedliche Ausrichtung der Verteidigungspolitik beider Länder ließ die bilaterale Kooperation jedoch weit hinter den Erwartungen zurückbleiben. Bonn setzte auf die atlantische Karte und entschied sich ab Sommer 1963 für ein Einschwenken auf die amerikanische Nuklear- und Europapolitik. Zu keiner Zeit erachtete die Bundesregierung eine strategische deutsch-französische Kooperation als annehmbare Alternative und lehnte deshalb Angebote de Gaulles in diese Richtung ab. Nach dem Rückzug Frankreichs aus den integrierten Strukturen der NATO im Jahre 1966 und der Vernunftentscheidung Bonns für Washington befand sich die militärische Kooperation zwischen beiden Staaten damit endgültig in der Sackgasse.

Erst in den 1980er Jahren ließ sich zwischen Paris und Bonn ein Neuanfang feststellen. Mit der Schaffung des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrates auf der Grundlage eines Ergänzungsprotokolls zum Élysée-Vertrag (22. Januar 1988) konnte ein wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der Zusammenarbeit zurückgelegt worden. Eine große Bedeutung kommt auch der Deutsch-Französischen Brigade zu, die am 1. Oktober 1993 dem Eurokorps unterstellt wurde und deren Auslandseinsätze die Kontakte zwischen deutschen und französischen Soldaten bis heute fördern.

Auch die Bilanz in den Erziehungs- und Jugendfragen ist ambivalent. Wunschdenken und Realität klafften nicht zuletzt deswegen auseinander, weil auf bundesdeutscher Seite die Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern auf den Gebieten der Kultur und des Erziehungswesens die Ursache für Verzögerungen waren. Der Fremdsprachenunterricht blieb ein neuralgischer Punkt der deutsch-französischen Zusammenarbeit, genauso wie das Problem der Studienäquivalenzen, das erst in den 1980er Jahren ansatzweise gelöst werden konnte, nachdem beide Staaten zuvor vor eigenen nationalen Schwierigkeiten in ihrer Bildungspolitik gestanden hatten.

Während die unterschiedlichen Strukturen der beiden Bildungssysteme immer wieder hemmend wirkten, lässt sich nach der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags trotz alledem ein spürbarer Aufschwung in den wissenschaftlichen Beziehungen verzeichnen. Zu der Erfolgsgeschichte des Élysée-Vertrags gehört auf jeden Fall das DFJW, das seit seiner Gründung über 200 000 Austauschprogramme aufgelegt hat, an dem sich in den vierzig Jahren seines Bestehens über sechs Millionen Jugendliche beteiligten.

Abschließend bleibt die Frage nach der symbolischen Wirkung des Élysée-Vertrags. Während bei den Feierlichkeiten in den 1960er und 1970er Jahren kaum etwas von Enthusiasmus zu spüren war, sondern eher Routine vorherrschte, wurde das Vertragswerk in den 1980er Jahren erstmals symbolisch aufgeladen. Den Wendepunkt stellte die Rede von François Mitterrand vor dem Bundestag im Januar 1983 dar. Von da an wurde der Tag der Vertragsunterzeichnung für die Bestätigung der bilateralen Kooperation, aber auch zur Mystifikation des deutsch-französischen „Paares“ benutzt. Seit 2003 wird der 22. Januar als „deutsch-französischer Tag“ begangen, der gerade in den Bildungseinrichtungen beider Länder zum Anlass genommen werden soll, um über die unterschiedlichen Aspekte der deutsch-französischen Freundschaft zu diskutieren. Der Blick zurück in die Geschichte verdeutlicht dabei beispielhaft an der Vor- und Nachgeschichte des Élysée-Vertrags, dass die Geschichte der deutsch-französischen Beziehungen nach 1945 nicht ohne weiteres als blütenweiße Erfolgsgeschichte verstanden werden kann, sondern sich durch ein permanentes Auf und Ab, durch Widersprüchlichkeiten und Paradoxien sowie Unvollkommenheiten auszeichnet.


[Русская версия отсутствует]

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit[ ]

Gemeinsame Erklärung[ ]

Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Konrad Adenauer, und der Präsident der Französischen Republik, General de Gaulle, haben sich

- zum Abschluß der Konferenz vom 21. und 22. Januar 1963 in Paris, an der auf deutscher Seite der Bundesminister des Auswärtigen, der Bundesminister der Verteidigung und der Bundesminister für Familien- und Jugendfragen; auf französischer Seite der Premierminister, der Außenminister, der Armeeminister und der Erziehungsminister teilgenommen haben,

- in der Überzeugung, daß die Versöhnung zwischen dem deutschen und dem französischen Volk, die eine Jahrhunderte alte Rivalität beendet, ein geschichtliches Ereignis darstellt, das das Verhältnis der beiden Volker zueinander von Grund auf neugestaltet,

- in dem Bewußtsein, daß eine enge Solidarität die beiden Volker sowohl hinsichtlich ihrer Sicherheit als auch hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung miteinander verbindet,

- angesichts der Tatsache, daß insbesondere die Jugend sich dieser Solidarität bewußt geworden ist, und daß ihr eine entscheidende Rolle bei der Festigung der deutsch-französischen Freundschaft zukommt,

- in der Erkenntnis, daß die Verstärkung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern einen unerläßlichen Schritt auf dem Wege zu dem vereinigten Europa bedeutet, welches das Ziel beider Völker ist, mit der Organisation und den Grundsätzen der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten, wie sie in dem heute unterzeichneten Vertrag niedergelegt sind, einverstanden erklärt.

GESCHEHEN zu Paris am 22. Januar 1963 in zwei Urschriften in deutscher und französischer Sprache.

Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland: Adenauer

Der Präsident der Französischen Republik: C. de Gaulle


Vertrag[ ]

zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit

lm Anschlug an die Gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland und des Präsidenten der Französischen Republik vom 22. Januar 1963 über die Organisation und die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten wurden die folgenden Bestimmungen vereinbart:

I. Organisation

1. Die Staats- und Regierungschefs geben nach Bedarf die erforderlichen Weisungen und verfolgen laufend die Ausführung des im folgenden festgelegten Programms. Sie treten zu diesem Zweck zusammen, sooft es erforderlich ist und grundsätzlich mindestens zweimal jährlich.

2. Die Außenminister tragen für die Ausführung des Programms in seiner Gesamtheit Sorge. Sie treten mindestens alle drei Monate zusammen. Unbeschadet der normalen Kontakte über die Botschaften treten diejenigen leitenden Beamten der beiden Außenministerien, denen die politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten obliegen, allmonatlich abwechselnd in Bonn und Paris zusammen, um den Stand der vorliegenden Fragen festzustellen und die Zusammenkunft der Minister vorzubereiten. Ferner nehmen die diplomatischen Vertretungen und die Konsulate der beiden Staaten sowie ihre ständigen Vertretungen bei den internationalen Organisationen die notwendige Verbindung in den Fragen gemeinsamen Interesses auf.

3. Zwischen den zuständigen Behörden beider Staaten finden regelmäßige Zusammenkünfte auf den Gebieten der Verteidigung, der Erziehung und der Jugendfragen statt. Sie beeinträchtigen in keiner Weise die Tätigkeit der bereits bestehenden Organe – Deutsch-Französische Kulturkommission, Ständige Gruppe der Generalstäbe –, deren Tätigkeit vielmehr erweitert wird. Die Außenminister sind bei diesen Zusammenkünften vertreten, um die Gesamtkoordinierung der Zusammenarbeit zu gewährleisten.

a) Der Verteidigungs- und der Armeeminister treten wenigstens einmal alle drei Monate zusammen. Ferner trifft sich der französische Erziehungsminister in den gleichen Zeitabständen mit derjenigen Persönlichkeit, die auf deutscher Seite benannt wird, um die Ausführung des Programms der Zusammenarbeit auf kulturellem Gebiet zu verfolgen.

b) Die Generalstabschefs beider Staaten treten wenigstens einmal alle zwei Monate zusammen; im Verhinderungsfalle werden sie durch ihre verantwortlichen Vertreter ersetzt.

c) Der Bundesminister für Familien- und Jugendfragen oder sein Vertreter trifft sich wenigstens einmal alle zwei Monate mit dem französischen Hohen Kommissar für Jugend und Sport.

4. In jedem der beiden Staaten wird eine interministerielle Kommission beauftragt, die Fragen der Zusammenarbeit zu verfolgen. In dieser Kommission, der Vertreter aller beteiligten Ministerien angehören, führt ein hoher Beamter des Außenministeriums den Vorsitz. Ihre Aufgabe besteht darin, das Vorgehen der beteiligten Ministerien zu koordinieren und in regelmäßigen Abständen ihrer Regierung einen Bericht über den Stand der deutsch-französischen Zusammenarbeit zu erstatten. Die Kommission hat ferner die Aufgabe, zweckmäßige Anregungen für die Ausführung des Programms der Zusammenarbeit und dessen etwaige Ausdehnung auf neue Gebiete zu geben.

II. Programm

A. Auswärtige Angelegenheiten

1. Die beiden Regierungen konsultieren sich vor jeder Entscheidung in allen wichtigen Fragen der Außenpolitik und in erster Linie in den Fragen von gemeinsamem Interesse, um so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Haltung zu gelangen. Diese Konsultation betrifft unter anderem folgende Gegenstände:

- Fragen der Europäischen Gemeinschaften und der europäischen politischen Zusammenarbeit;

- Ost-West-Beziehungen sowohl im politischen als auch im wirtschaftlichen Bereich;

- Angelegenheiten, die in der Nordatlantikvertragsorganisation und in den verschiedenen internationalen Organisationen behandelt werden und an denen die beiden Regierungen interessiert sind, insbesondere im Glossar:Europarat, in der Westeuropäischen Union, in der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, in den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen.

2. Die auf dem Gebiet des Informationswesens bereits bestehende Zusammenarbeit wird zwischen den beteiligten Dienststellen in Bonn und Paris und zwischen den Vertretungen in Drittstaaten fortgeführt und ausgebaut.

3. Hinsichtlich der Entwicklungshilfe stellen die beiden Regierungen ihre Programme einander systematisch gegenüber, um dauernd eine enge Koordinierung durchzuführen. Sie prüfen die Möglichkeit, Vorhaben gemeinsam in Angriff zu nehmen. Da sowohl auf deutscher als auch auf französischer Seite mehrere Ministerien für diese Angelegenheit zuständig sind, wird es die Sache der beiden Außenministerien sein, die praktischen Grundlagen dieser Zusammenarbeit gemeinsam festzulegen.

4. Die beiden Regierungen prüfen gemeinsam die Mittel und Wege dazu, ihre Zusammenarbeit im Rahmen des Gemeinsamen Marktes in anderen wichtigen Bereichen der Wirtschaftspolitik, der Energiepolitik, der Verkehrs- und Transportfragen, der industriellen Entwicklung ebenso wie der Ausfuhrkreditpolitik, zu verstärken.

B. Verteidigung

I. Auf diesem Gebiet werden nachstehende Ziele verfolgt:

1. Auf dem Gebiet der Strategie und der Taktik bemühen sich die zuständigen Stellen beider Länder, ihre Auffassungen einander anzunähern, um zu gemeinsamen Konzeptionen zu gelangen. Es werden deutsch-französische Institute für operative Forschung errichtet.

2. Der Personalaustausch zwischen den Streitkräften wird verstärkt; er betrifft insbesondere die Lehrkräfte und Schüler der Generalstabsschulen; der Austausch kann sich auf die zeitweilige Abordnung ganzer Einheiten erstrecken. Zur Erleichterung dieses Austausches werden beide Seiten um den praktischen Sprachunterricht für das in Betracht kommende Personal bemüht sein.

3. Auf dem Gebiet der Rüstung bemühen sich die beiden Regierungen, eine Gemeinschaftsarbeit vom Stadium der Ausarbeitung geeigneter Rüstungsvorhaben und der Vorbereitung der Finanzierungspläne an zu organisieren.

Zu diesem Zweck untersuchen gemischte Kommissionen die in beiden Ländern hierfür betriebenen Forschungsvorhaben und nehmen eine vergleichende Prüfung vor. Sie unterbreiten den Ministern Vorschläge, die diese bei ihren dreimonatlichen Zusammenkünften prüfen und zu deren Ausführung sie die notwendigen Richtlinien geben.

II. Die Regierungen prüfen die Voraussetzungen, unter denen eine deutsch-französische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des zivilen Bevölkerungsschutzes hergestellt werden kann.

C. Erziehungs- und Jugendfragen

Auf dem Gebiet des Erziehungswesens und der Jugendfragen werden die Vorschläge, die in den französischen und deutschen Memoranden vom 19. September und 8. November 1962 enthalten sind, nach dem oben erwähnten Verfahren einer Prüfung unterzogen.

1. Auf dem Gebiet des Erziehungswesens richten sich die Bemühungen hauptsächlich auf folgende Punkte:

a) Sprachunterricht

Die beiden Regierungen erkennen die wesentliche Bedeutung an, die der Kenntnis der Sprache des anderen in jedem der beiden Länder für die deutschfranzösische Zusammenarbeit zukommt. Zn diesem Zweck werden sie sich bemühen, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um die Zahl der deutschen Schüler die Französisch lernen, und die der französischen Schüler, die Deutsch lernen, zu erhöhen.

Die Bundesregierung wird in Verbindung mit den Länderregierungen, die hierfür zuständig sind, prüfen, wie es möglich ist, eine Regelung einzuführen, die es gestattet, dieses Ziel zu erreichen.

Es erscheint angebracht, an allen Hochschulen in Deutschland einen für alle Studierenden zugänglichen praktischen Unterricht in der französischen Sprache und in Frankreich einen solchen in der deutschen Sprache einzurichten.

b) Frage der Gleichwertigkeit der Diplome

Die zuständigen Behörden beider Staaten sollen gebeten werden, beschleunigt Bestimmungen über die Gleichwertigkeit der Schulzeiten, der Prüfungen, der Hochschultitel und -diplome zu erlassen.

c) Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung

Die Forschungsstellen und die wissenschaftlichen Institute bauen ihre Verbindungen untereinander ans, wobei sie mit einer gründlicheren gegenseitigen Unterrichtung beginnen; vereinbarte Forschungsprogramme werden in den Disziplinen aufgestellt, in denen sich dies als möglich erweist.

2. Der deutschen und französischen Jugend sollen alle Möglichkeiten geboten werden, um die Bande, die zwischen ihnen bestehen, enger zu gestalten und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen. Insbesondere wird der Gruppenaustausch weiter ausgebaut.

Es wird ein Austausch- und Förderungswerk der beiden Länder errichtet, an dessen Spitze ein unabhängiges Kuratorium steht. Diesem Werk wird ein deutschfranzösischer Gemeinschaftsfonds zur Verfügung gestellt, der der Begegnung und dem Austausch von Schülern, Studenten, jungen Handwerkern und jungen Arbeitern zwischen beiden Ländern dient.

III. Schlußbestimmungen

1. In beiden Ländern werden die erforderlichen Anordnungen zur unverzüglichen Verwirklichung des Vorstehenden getroffen. Die Außenminister stellen bei jeder ihrer Zusammenkünfte fest, welche Fortschritte erzielt worden sind.

2. Die beiden Regierungen werden die Regierungen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft über die Entwicklung der deutsch-französischen Zusammenarbeit laufend unterrichtet halten.

3. Dieser Vertrag gilt mit Ausnahme der die Verteidigung betreffenden Bestimmungen auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Regierung der Französischen Republik innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages eine gegenteilige Erklärung abgibt.

4. Die beiden Regierungen können die Anpassungen vornehmen, die sich zur Ausführung dieses Vertrages als wünschenswert erweisen.

5. Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald jeder der beiden Vertragschließenden dem anderen mitgeteilt hat, daß die dazu erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

GESCHEHEN zu Paris am 22. Januar 1963 in zwei Urschriften, jede in deutscher und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

Der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland: Adenauer

Der Bundesminister des Auswärtigen der Bundesrepublik Deutschland: Schroeder

Der Präsident der Französischen Republik: de Gaulle

Der französische Premierminister: Pompidou

Der französische Außenminister: Couve de Murville


Совместное заявление[ ]

Федеральный канцлер Федеративной Республики Германии, доктор Конрад Аденауер, и президент Французской республики, генерал де Голль,

- в заключении конференции с 21 по 22 января 1963 в Париже, на которой принимают участии с немецкой стороны федеральный министр иностранных дел, федеральный министр обороны и федеральный министр по вопросам семьи и молодежи; с французской стороны премьер-министр, министр иностранных дел, министр по вопросам армии и министр по вопросам воспитания,

- в убеждении, что примирение между немецким и французским народом, которое оканчивает столетнее старое соперничество, представляет собой историческое событие, которое по-новому формирует отношение народов друг к другу,

- в сознании, что тесная солидарность связывает оба народа как относительно их безопасности, так и относительно их экономического и культурного развития друг с другом,

- ввиду факта, что, в частности, молодежь должна осознавать эту солидарность, и что их решающая роль состоит в укреплении немецко-французской дружбы,

- в осознании, что усиление сотрудничества значит необходимый шаг на пути к объединенной Европе между обеими странами, которая является общей целью обеих народов, объявили их согласии с организацией и принципами сотрудничества между обеими государствами, как они были закреплены в подписанном сегодня договоре.

СОВЕРШЕНО в Париже 22 января 1963г. в двух подлинниках на немецком и французском языках.

Федеральный канцлер Федеративной Республики Германии: Конрад Аденауэр

Президент Французской республики: Ш. де Голль

Договор между Федеративной Республикой Германии и Французской Республикой о немецко-французском сотрудничестве[ ]

В дополнение к совместному заявлению федерального канцлера Федеративной Республики Германии и президента Французской республики от 22 января 1963 об организации и принципах сотрудничества между обеими государствами стороны договаривались о следующих положениях:

I. Организация

1. Главы государств и правительств дают по мере надобности необходимые указания и контролируют постоянное исполнение в дальнейшем установленной программы. Они встречаются для этой цели по необходимости и принципиально по меньшей мере дважды в год.

2. Министры иностранных дел совместно заботятся об исполнении программы. Они встречаются по меньшей мере каждые 3 месяца. Несмотря на нормальные контакты через посольства встречаются те ведущие чиновники обеих Министерств иностранных дел, которым надлежат политические, экономические и культурные дела, каждый месяц попеременно в Бонне и Париже, чтобы устанавливать состояние данных вопросов и подготавливать встречу министров. В дальнейшем дипломатические представительства и консулы обеих государств, а также их постоянные заместители в международных организациях устанавливают необходимую связь в вопросах общего интереса.

3. Между компетентными органами власти обеих государств происходят регулярные встречи в областях обороны, воспитания и вопросах молодежи.

Они никоим образом не ухудшают деятельность уже существующих органов - Немецко-французской культурной комиссии, Постоянной группы генеральных штабов-, деятельность, которой скорее расширяется. Министры иностранных дел присутствуют при этих встречах, чтобы гарантировать общую координацию сотрудничества.

а) Министр обороны и министр по вопросам армии встречаются по крайней мере один раз каждые 3 месяца. В дальнейшем французский министр по вопросу воспитания встречается в тех же самых промежутках времени с той личностью, которая определяется немецкой стороной, чтобы преследовать исполнение программы сотрудничества в культурной области.

б) Начальники генерального штаба обеих государств встречается по крайней мере один раз каждые 2 месяца; в случае задержки они замещаются их ответственными представителями.

в) Федеральный министр по вопросам семь и молодежи или его заместитель встречается по крайней мере один раз каждые 2 месяца с французским Высшим комиссаром молодежи и спорта.

4. В каждом из обеих государств будет поручено межминистерской комиссии контролировать вопросы сотрудничества. В этой комиссии, в состав которой входят представители всех участвующих министерств председательствует высший чиновник министерства иностранных дел. Ее задание состоит в том, чтобы координировать образ

действий участвующих министерств и периодически давать сообщение о состоянии немецко-французского сотрудничества их правительствам. В дальнейшем комиссия имеет задание давать целесообразные стимулы для исполнения программы сотрудничества и их возможное распространение в новые области.

II. Программа

A. Иностранные дела

1. Оба правительства консультируются перед каждым решением во всех важных вопросах внешней политики и в первую очередь в вопросах совместного интереса, чтобы достигать как можно равноцельных позиций. Эта консультация касается в том числе следующих пунктов:

- вопросы Европейских Сообществ и европейского- политического сотрудничества;

- отношения между Востоком и Западом как в политической, так и в экономической области;

- дела, которые обсуждаются в организации Северо-Атлантического пакта и различных международных организаций, и в которых заинтересованы оба правительства, в частности в Европейском совете, в Западноевропейском Союзе, в Организации Экономического сотрудничества и развития, в Организации Объединенных Наций и их особых организациях.

2. В сфере информации уже существующее сотрудничество между участвующими служебными инстанциями в Бонне и Париже и между представительствами в государствах третьего лица будут продолжаться и развиваться.

3. Относительно помощи развивающимся странам оба правительства систематически противопоставляют их программы друг другу, чтобы осуществлять длительную тесную координацию. Они проверяют возможность совместно приступать к проекту. Так как на немецкой и французской стороне несколько министров отвечают за эти дела, это будет делом обеих Министерств иностранных дел вкладывать совместно практические основы этому сотрудничества.

4. Оба правительства совместно проверяют средства и пути, чтобы усиливать их сотрудничество в рамках Совместного Рынка в других важных областях экономической политики, энергетической политики, вопросах путей сообщения и транспорта, промышленного развития так же, как и экспортной кредитной политики.

B. Оборона

I. В этой сфере преследуются следующие цели:

1. В области стратегии и тактики компетентные места обеих стран стараются приближать их точки зрения друг к другу, чтобы достигать совместных концепций. Будут сооружаться немецко-французские институты оперативного исследования.

2. Персональный обмен между вооруженными силами будет усилен; он касается, в частности, преподавателей и учеников в школах генерального штаба; обмен может распространяться на временное откомандирование целых подразделений. К облегчению этого обмена обе стороны будут заботиться о практическом уроке иностранного языка для персонала, который будет принят во внимание.

3. В области вооружения оба правительства стараются организовывать совместную работу с фазы разработки предназначенных проектов вооружения и подготовки планов финансирования. Для этой цели смешанные комиссии в обеих странах исследуют научно-исследовательские проекты и проводят сравнительную проверку. Они вносят министрам предложения, которые проверяют эти при их повторных встречах каждые три месяца и для исполнения которых они указывают необходимые директивы.

II. Правительства проверяют предпосылки, при которых может производиться немецко-французское сотрудничество в области гражданской защиты населения.

C. Вопросы воспитания и молодежи

В области воспитания и вопросов молодежи предложения, которые занесены во французский и немецкий меморандумы от 19 сентября и 8 ноября 1962, подвергаются вышеупомянутому процессу проверки.

1. В сфере воспитания направлены усилия в основном на следующие пункты:

a) Уроки языка

Оба правительства признают существенное значение, которое имеет знание языка другого в каждой из обеих стран для немецко-французского сотрудничества. Для этой цели они будут прилаживать все усилия, чтобы организовать конкретные меры для повышения числа изучающих французский язык и числа изучающих немецкий язык. Федеральное правительство будет проверять в сообщение с земельными правительствами, которые за это отвечают, каким образом можно ввести регулирование, которое разрешает достигнуть этой цели.

Кажется уместным ввести доступное для всех студентов практическое занятие на французском языке во всех ВУЗах Германии и такое же во Франции на немецком языке.

б) Вопросы равноценности дипломов

Надо просить компетентные органы власти обеих государств ускорить определения о равноценности школьных времен, экзаменов, титулов и дипломов высших заведений.

в) Сотрудничество в сфере научного исследования

Исследовательские места и научные институты взаимно разрабатывают их отношения, причем начинаются с более основательного взаимного сообщения; заключенные научно-исследовательские программы будут установлены в дисциплинах, в которых это окажется возможным.

2. Все возможности должны предлагаться немецкой и французской молодежи, чтобы связи, которые между ними имеются, можно было бы оформлять более тесно и углублять их понимание друг к другу. В частности, групповой обмен должен дальше развиваться.

Будет создано бюро для обмена и содействия обеих стран, во главе которого стоит независимый попечительский совет. Этому бюро предоставляется в распоряжение немецко-французский общий фонд, который служит встрече и обмену учеников, студентов, молодых ремесленников и молодых рабочих между обеими странами.

III. Завершающие определения.

1. В обеих странах будут приняты необходимые распоряжения для безотлагательного исполнения вышеуказанного. Министры иностранных дел устанавливают при каждой из их встреч, какие успехи были достигнуты.

2. Оба правительства будут постоянно сообщать правительствам остальных государств-участников Европейского Сообщества о развитии немецко-французского сотрудничества.

3. Этот договор действителен за исключением касающихся определений обороны также для земли Берлин, если правительство Федеративной Республики Германии не предпримет противоположное заявление правительству Французской республики в течение 3 месяцев после вступления в силу этого договора.

4. Оба правительства могут предпринимать адаптации, которые окажутся для исполнения этого договора желательными.

5. Этот договоров вступает в силу, как только каждый из обеих договаривающихся сторон сообщил другому, что для этого необходимые внутренние предпосылки выполнены.

СОВЕРШЕНО в Париже 22 января 1963г. в двух подлинниках, каждая на немецком и французском языках, причем каждый дословный текст является обязательным.

Федеральный канцлер Федеративной Республики Германии: Конрад Аденауэр

Федеральный министр иностранных дел Германии: Шрёдер

Президент Французской республики: Ш. де Голль

Французский премьер-министр Помпиду

Французский министр иностранных дел: Кув де Мюрвиль



Politisches Archiv des Auswärtigen Amtes, Multilaterale Verträge der Bundesrepublik Deutschland, FRA 115a Original.

Политический архив Федерального министерства иностранных дел, Многосторонние договоры Федеративной Республики Германия, FRA 115a Original.

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