Gesetz Nr. 46 des Alliierten Kontrollrates in Deutschland über die Auflösung des Staates Preußen, 25. Februar 1947

Zusammenfassung

Wird nach dem Zeitpunkt des Untergangs Preußens gefragt, so werden verschiedene Jahreszahlen genannt, die bis zu acht Jahrzehnte auseinander liegen: 1867, 1871, 1918/19, 1932, 1934, 1945 und 1947. Von besonderem Interesse ist das Kon¬trollratsgesetz Nr. 46 betreffend die Auflösung Preußens vom 25. Februar 1947, in dessen Präambel zu lesen ist, dass der Staat Preußen "in Wirklichkeit zu bestehen aufgehört" habe und in dessen Art. I der Staat Preußen "aufgelöst" wird. Es stellt sich die Frage nach der rechtlichen Bedeutung dieses Gesetzes. Kann denn ein Kontrollratsbeschluss ein jahrhundertealtes Staatswesen so einfach auslöschen? Ist erst durch das Gesetz der Alliierten der preußische Staat untergegangen oder war er bereits vorher aufgelöst worden? Wenn Preußen aber schon vor 1945 untergegangen sein sollte, welchen Status hatte dann Preußen nach dem staatlichen Untergang bis zum Kontrollratsbeschluss? Welche Bedeutung könnte dem Gesetz der Alliierten von 1947 in diesem Fall zukommen?