Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die deutsch-französische Zusammenarbeit (sog. Élysée-Vertrag) vom 22.1.1963

Einführung

Wer sich heute mit der Geschichte des Élysée-Vertrags beschäftigt, steht zum einen vor der Frage, ob er als Drehpunkt der bilateralen Beziehungen und Beginn einer deutsch-französischen Erfolgsgeschichte zu verstehen ist. Zum anderen stößt er schnell auf das Paradox, dass am Beginn seiner Wirkungsgeschichte ein kapitaler Fehlstart stand und viele Zeitgenossen ihn schon auf den Müllhaufen der Geschichte geworfen hatten, dass dieser halbtote Vertrag aber schließlich reanimiert werden und nach 20 Jahren eine dauerhafte Kraft entfalten konnte. Doch beschäftigen wir uns zunächst mit dem anfänglichen Scherbenhaufen und der damit zusammenhängenden Frage, warum sich GlossarKonrad Adenauer für einen exklusiven deutsch-französischen Zweibund entschied und dazu noch auf einem formellen Vertrag bestand, obwohl im Vorfeld immer nur von einem gemeinsamen (risikoloseren) Protokoll gesprochen worden war.

Adenauers Engagement für die deutsch-französische Aussöhnung lässt sich bis in die 1920er Jahre zurückverfolgen, als er in seiner Funktion als Bürgermeister von Köln auch mentale Brücken über den Rhein zu bauen versuchte. Nach dem Zweiten Weltkrieg nahm er dieses Vorhaben wieder auf und bezeichnete es als eines seiner wichtigsten Ziele als Bundeskanzler, die Annäherung zwischen den beiden "Erbfeinden" zu realisieren.

Von Adenauers Vorschlägen fühlte sich nicht zuletzt der französische Außenminister GlossarRobert Schuman ermutigt. Im Mai 1950 legte der gebürtige Elsässer den sogenannten "Schuman-Plan" vor. Dieser sah vor, die gesamte deutsch-französische Kohle- und Stahlproduktion einer Hohen Behörde zu unterstellen. Diese neue Organisation sollte auch den anderen Ländern Europas zum Beitritt offen stehen und den Grundstein für eine künftige europäische Föderation bilden. Der Schuman-Plan stellte damit nicht nur eine wichtige Etappe der europäischen Integration, sondern auch des deutsch-französischen Annäherungsprozesses dar.

Der Kalte Krieg tat in dieser Phase sein übriges, so dass sich nicht nur Frankreich und die Bundesrepublik näher kamen, sondern die "Bonner Republik" schneller als von vielen 1945 erwartet in die westlichen Bündnisstrukturen integriert wurde.

Vertrauensvolle Beziehungen unterhielt der Kanzler in den 1950er Jahren auch zu den französischen Staatsmännern GlossarPierre Mendès France und GlossarGuy Mollet, so dass bereits wichtige Grundlagen für eine deutsch-französische Kooperation gelegt waren, als GlossarCharles de Gaulle im Jahre 1958 in Frankreich wieder die Macht übernahm.

Anfänglich begegnete Adenauer de Gaulle allerdings mit Misstrauen und fürchtete ein Wiederaufleben einer französisch-russischen Allianz, war der General in der Nachkriegszeit doch nicht unbedingt für seine deutschlandfreundlichen Positionen bekannt gewesen. Zudem galt er mit seiner Idee vom "Europa der Vaterländer" als Gegner supranationaler Strukturen. Eine privilegierte deutsch-französische Kooperation stand daher 1958 noch nicht auf der Tagesordnung.

Doch änderte sich dies, als Frankreich, anders als u.a. die USA, während der GlossarZweiten Berlin-Krise 1958/59 bzw. während des GlossarMauerbaus 1961 fest an der Seite Bonns stand und gegenüber den sowjetischen Erpressungsversuchen keine Bereitschaft zu einem Nachgeben signalisierte. Adenauer rechnete das de Gaulle hoch an. Zwar entstanden neue Spannungen, als der General seine Europa-Ideen ("Vom Atlantik bis zum Ural") präsentierte und Europa zu einer eigenständigen Macht zwischen den Blöcken machen wollte. Doch gelang es ihm schließlich bei dem Treffen in Rambouillet Ende Juni 1960, die Befürchtungen des Bundeskanzlers zu beschwichtigen. De Gaulle sprach sich in den Gesprächen für eine politische Union Europas und eine deutsch-französische Achse aus.

Dieser Vorschlag stieß bei Adenauer schon deshalb auf offene Ohren, weil seine Beziehungen zu dem schwankenden US-Präsidenten GlossarJohn F. Kennedy nach der Verkündung der "McNamara-Strategie" in eine schwere Krise geraten waren. Washington wollte künftig einer künftigen sowjetischen Aggression nicht mehr gleich mit dem massiven Einsatz von Nuklearwaffen begegnen, wie das bis dahin gängige Militärdoktrin gewesen war, sondern versuchen, Angriffe auf das westliche Territorium zuerst durch den Einsatz konventioneller Militärverbände abzuwehren (auch Strategie der "flexible response" genannt). Der deutsche Kanzler interpretierte die neue US-Strategie als Verminderung der amerikanischen Sicherheitsgarantie für Europa.

Diese Spannungen wollte Frankreich für seine Zwecke nutzen und unterbreitete der Bundesrepublik am 19. September 1962 ein Memorandum, in dem vorgeschlagen wurde, die Form der künftigen "organischen und regelmäßigen Kooperation" in einem Protokoll niederzulegen. Adenauer wollte noch weitergehen, um seine Nachfolger zu binden, und schlug Anfang November eine inhaltliche Erweiterung der gegenseitigen Konsultationen vor. Von einem Vertrag war zu diesem Zeitpunkt zwar noch nicht die Rede. Doch die spannungsreichen internationalen Beziehungen und die Kontroversen zwischen "GlossarAtlantikern" und "GlossarGaullisten" in der eigenen Partei verstärkten bei ihm den Willen, die deutsch-französische Abmachung unter Dach und Fach zu bringen. In letzter Minute entschlossen sich beide Seiten schließlich zu einem Vertrag, der am 22. Januar 1963 im Élysée-Palast unterzeichnet wurde.

Dem Vertrag geht eine deutsch-französische Erklärung voraus, in der beide Seiten festlegten, dass die Aussöhnung zwischen dem deutschen und französischen Volk ein "historisches Ereignis" darstelle und "das Verhältnis der beiden Länder zueinander von Grund auf neu gestalte". Ein besonderer Platz wurde der Jugend beider Länder eingeräumt, der "eine entscheidende Rolle bei der Festigung der deutsch-französischen Freundschaft" zukomme. Gleichzeitig betonte man, dass die bilaterale Kooperation ein unerlässlicher Schritt zu einem Vereinigten Europa sei.

In dem mit "Organisation" überschriebenen ersten Teil des Vertrages wurde ein Konsultationskalender fixiert, der unabhängig von den politischen Notwendigkeiten regelmäßige Treffen vorsah: die Staats- und Regierungschefs mindestens zweimal jährlich, die Außen- und Verteidigungsminister sowie die für Erziehungs- und Kulturfragen zuständigen Minister mindestens alle drei Monate und der Bundesminister für Familien- und Jugendfragen sowie sein französischer Kollege sogar alle zwei Monate. Schließlich waren interministerielle Kommissionen auf beiden Seiten vorgesehen, die die Aktivitäten zwischen beiden Ländern koordinieren und darüber Bericht erstatten sollte.

Dieser organisatorische Rahmen wurde im Programmteil des Vertrages (II.) präzisiert. Erstens sollte es auf dem Feld der Außenpolitik (II.A.) vor jeder wichtigen Entscheidung, insbesondere bei Fragen gemeinsamen Interesses, zu Konsultationen kommen, die den Zweck verfolgten, "so weit wie möglich zu einer gleichgerichteten Handlung zu gelangen".

Im Vergleich zur Außenpolitik wurden die Zielsetzungen im Bereich der Verteidigung sehr viel konkreter formuliert (II.B.): "Auf dem Gebiet der Strategie und der Taktik bemühen sich die zuständigen Stellen beider Länder, ihre Auffassungen einander anzunähern, um zu gemeinsamen Konzeptionen zu gelangen." Dieser Passus bedeutete nichts anderes als die Ausarbeitung eines gemeinsamen Verteidigungsplans. Zu diesem Zweck sollten deutsch-französische Institute für operative Forschung errichtet und der Personalaustausch zwischen den Streitkräften verstärkt werden.

Im dritten Teil präzisierten beide Seiten ihre Kooperation auf dem Gebiet der "Erziehungs- und Jugendfragen" (II.C.). Neben der Intensivierung des Unterrichts in der Partnersprache sah der Vertrag eine Regelung in der Frage der Gleichwertigkeit der Diplome sowie einen Ausbau der wissenschaftlichen Beziehungen vor. Wie bereits in der einleitenden deutsch-französischen Erklärung räumten die beiden Vertragspartner dem Jugendaustausch ein besonderer Platz ein, "um die Bande […] enger zu gestalten und ihr Verständnis füreinander zu vertiefen". Zu diesem Zweck wurde die Einrichtung des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW) beschlossen, das schließlich am 5. Juli 1963 gegründet wurde.

Die wirtschaftliche Kooperation fand dagegen keine ausdrückliche Erwähnung im Élysée-Vertrag. Das lag daran, dass in wirtschaftlichen Fragen die unterschiedlichen Grundpositionen der beiden Länder ganz unversöhnlich aufeinander prallten. Während der Bundeskanzler die bestehenden Institutionen nicht in Frage stellte, versuchte der General stets, die supranationalen durch zwischenstaatliche bzw. intergouvernementale Strukturen zu ersetzen. Dass die Wirtschaft im Jahre 1963 schließlich im Vertragswerk ausgeklammert blieb, muss daher als ein Akt der Neutralität gegenüber der GlossarEG (Europäische Gemeinschaft) verstanden werden. Zudem bestand bereits seit Mitte der 1950er Jahre ein dichtes Netz institutionalisierter bilateraler und multilateraler Kontakte, die auch politische Krisen unbeschadet überstanden. So hatte die Wirtschaft nur wenig Interesse an einer Einbeziehung in das Vertragswerk, das für sie in erster Linie ein politischer und symbolischer Akt war.

Obgleich es üblich ist, in Bezug auf den Abschnitt II.C. von dem kulturellen Teil des Élysée-Vertrags zu sprechen, muss festgehalten werden, dass das Wort "Kultur" im Vertragstext nicht vorkommt. Dies mag erstaunen, denn zwischen 1945 und 1963 hatte sich der Staat immer in die kulturellen Beziehungen eingeschaltet. Bereits in den unmittelbaren Nachkriegsjahren verfolgte die französische Besatzungsmacht eine Kulturpolitik, die einen der konstruktivsten und am nachhaltigsten wirkenden Aspekte der französischen Deutschlandpolitik in dieser Phase darstellte. Und auch in den 1950er Jahren maßen die Regierungen beider Länder dem Kulturaustausch einen hohen Stellenwert zu, wie das u.a. im Abschluss des deutsch-französischen Kulturabkommens vom 23. Oktober 1954 zum Ausdruck kam. Der Grund für die "Leerstelle" im Élysée-Vertrag ist in den Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem französischen Außenministerium und dem neu geschaffenen Kulturministerium zu suchen, das das französische Außenministerium aus den bilateralen Beratungen mit der Bundesrepublik heraushalten wollte. Da die Kultur weiterhin Objekt der Gespräche auf intergouvernementaler Ebene blieb, machte die französische Diplomatie auf diese Weise ihren exklusiven Einfluss geltend. In der Frage der Kulturhoheit der Länder behalf sich die bundesdeutsche Seite mit der Berufung eines "Kulturbevollmächtigten", der seit jener Zeit stets von einem Ministerpräsidenten eines Bundeslandes gestellt wird und in kulturellen Fragen der Verhandlungspartner der französischen Seite ist.

Der Vertragstext zeigt nicht nur, dass Papier geduldig ist. Er deutet in erster Linie auf die grundlegenden Ambivalenzen in deutsch-französischen Beziehungen hin. Adenauer verfolgte das Ziel, die deutsch-französische Versöhnung und deren dauerhafte Verankerung voranzutreiben. De Gaulle teilte zwar diese versöhnende und verbindende Absicht. Doch ging es ihm vor allem um die Emanzipation Europas von den USA. Dieses Missverständnis fand ihren Ausdruck in der Präambel, die der GlossarBundestag bei der Ratifizierung am 15. Juni 1963 dem Vertragswerk voranstellte und mit der die Bundesrepublik den Beziehungen zu den USA den Vorzug gab.

Den Vereinigten Staaten, die nicht auf ihre transatlantische Führungsrolle verzichten wollten, war es durch subtilen Druck auf Bonn gelungen, dem Élysée-Vertrag seine antiamerikanische Spitze zu nehmen. Sie hatten sich durch die aufflammenden Diskussionen zwischen "Atlantikern" und "Gaullisten" innerhalb der GlossarCDU / GlossarCSU bestärkt gefühlt und es verstanden, die Entstehung eines geschlossenen deutsch-französischen Systems zu verhindern. Zum großen Verdruss de Gaulles konservierte die Präambel-Lösung die bipolare Weltordnung und machte es ihm unmöglich, die die Dominanz der USA in Europa zu konterkarieren. Mit dem ihm eigenen Pathos erklärte der General daraufhin, "Jungfrau" geblieben zu sein. Die hehren Ziele des Élysée-Vertrags lagen damit in weiter Ferne, und die deutsch-französischen Beziehungen blieben bis zum Ende der Ära de Gaulle von Spannungen geprägt.

Insgesamt gilt es in Bezug auf das Vertragswerk eine gemischte Bilanz zu ziehen. Auch wenn das im Élysée-Vertrag formulierte Ziel einer "gleichgerichteten Haltung" im außenpolitischen Handeln auch nie erreicht werden konnte, so gelang es beiden Ländern doch, einen Schlussstrich unter eine unheilvolle Vergangenheit zu ziehen und die Grundlage für einen in die Zukunft weisenden Anfang zu schaffen. Ferner führte der Vertrag zwar zu keinem Kraftzentrum in der Mitte Europas. Doch erwies er sich als lebensfähig und sorgte gerade ab den 1970er Jahren für eine kontinuierliche Arbeit am Projekt der deutsch-französischen Verständigung. Der Vertrag hatte die Regierenden in beiden Ländern zu regelmäßigen Konsultationen verpflichtet. Und auch wenn die gemeinsamen Treffen bisweilen von eisiger Kälte geprägt waren, so dass es den Übersetzern oft schwer fiel, das Schweigen des einen in die Sprache des anderen zu übertragen; der Kontakt brach nie ab und zwang die verantwortlichen Politiker, vor der interessierten Öffentlichkeit Resultate zu präsentieren.

Diese Feststellung gilt auch für deutsch-französische Militärkooperation, der im Vertrag die Aufgabe übertragen worden war, eine Annäherung der jeweiligen Auffassungen auf dem Gebiet der militärischen Strategie und Taktik zu erreichen. Die unterschiedliche Ausrichtung der Verteidigungspolitik beider Länder ließ die bilaterale Kooperation jedoch weit hinter den Erwartungen zurückbleiben. Bonn setzte auf die atlantische Karte und entschied sich ab Sommer 1963 für ein Einschwenken auf die amerikanische Nuklear- und Europapolitik. Zu keiner Zeit erachtete die Bundesregierung eine strategische deutsch-französische Kooperation als annehmbare Alternative und lehnte deshalb Angebote de Gaulles in diese Richtung ab. Nach dem Rückzug Frankreichs aus den integrierten Strukturen der NATO im Jahre 1966 und der Vernunftentscheidung Bonns für Washington befand sich die militärische Kooperation zwischen beiden Staaten damit endgültig in der Sackgasse.

Erst in den 1980er Jahren ließ sich zwischen Paris und Bonn ein Neuanfang feststellen. Mit der Schaffung des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrates auf der Grundlage eines Ergänzungsprotokolls zum Élysée-Vertrag (22. Januar 1988) konnte ein wichtiger Meilenstein zur Verbesserung der Zusammenarbeit zurückgelegt worden. Eine große Bedeutung kommt auch der GlossarDeutsch-Franzoesischen Brigade zu, die am 1. Oktober 1993 dem GlossarEurokorps unterstellt wurde und deren Auslandseinsätze die Kontakte zwischen deutschen und französischen Soldaten bis heute fördern.

Auch die Bilanz in den Erziehungs- und Jugendfragen ist ambivalent. Wunschdenken und Realität klafften nicht zuletzt deswegen auseinander, weil auf bundesdeutscher Seite die Kompetenzstreitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern auf den Gebieten der Kultur und des Erziehungswesens die Ursache für Verzögerungen waren. Der Fremdsprachenunterricht blieb ein neuralgischer Punkt der deutsch-französischen Zusammenarbeit, genauso wie das Problem der Studienäquivalenzen, das erst in den 1980er Jahren ansatzweise gelöst werden konnte, nachdem beide Staaten zuvor vor eigenen nationalen Schwierigkeiten in ihrer Bildungspolitik gestanden hatten.

Während die unterschiedlichen Strukturen der beiden Bildungssysteme immer wieder hemmend wirkten, lässt sich nach der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags trotz alledem ein spürbarer Aufschwung in den wissenschaftlichen Beziehungen verzeichnen. Zu der Erfolgsgeschichte des Élysée-Vertrags gehört auf jeden Fall das DFJW, das seit seiner Gründung über 200.000 Austauschprogramme aufgelegt hat, an dem sich in den vierzig Jahren seines Bestehens über sechs Millionen Jugendliche beteiligten.

Abschließend bleibt die Frage nach der symbolischen Wirkung des Élysée-Vertrags. Während bei den Feierlichkeiten in den 1960er und 1970er Jahren kaum etwas von Enthusiasmus zu spüren war, sondern eher Routine vorherrschte, wurde das Vertragswerk in den 1980er Jahren erstmals symbolisch aufgeladen. Den Wendepunkt stellte die Rede von GlossarFrançois Mitterrand vor dem Bundestag im Januar 1983 dar. Von da an wurde der Tag der Vertragsunterzeichnung für die Bestätigung der bilateralen Kooperation, aber auch zur Mystifikation des deutsch-französischen "Paares" benutzt. Seit 2003 wird der 22. Januar als "deutsch-französischer Tag" begangen, der gerade in den Bildungseinrichtungen beider Länder zum Anlass genommen werden soll, um über die unterschiedlichen Aspekte der deutsch-französischen Freundschaft zu diskutieren. Der Blick zurück in die Geschichte verdeutlicht dabei beispielhaft an der Vor- und Nachgeschichte des Élysée-Vertrags, dass die Geschichte der deutsch-französischen Beziehungen nach 1945 nicht ohne weiteres als blütenweiße Erfolgsgeschichte verstanden werden kann, sondern sich durch ein permanentes Auf und Ab, durch Widersprüchlichkeiten und Paradoxien sowie Unvollkommenheiten auszeichnet.

Ulrich Pfeil