Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, 12. September 1990

Zusammenfassung

Der Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland vom 12. September 1990 beantwortete die "deutsche Frage", die sich nach dem Sieg der Alliierten über Deutschland und der Besetzung des Landes 1945 und seiner Aufteilung in zwei Staaten 1949 über vier Jahrzehnte hinweg gestellt hatte.Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag – so der geläufige Name dieses Vertrages – regelte die äußeren Aspekte der deutschen Einheit, die am 3. Oktober 1990 mit dem Beitritt der aus der DDR hervorgegangenen Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen sowie Ost-Berlins zur Bundesrepublik zustande kam. Der Vertrag hob die Rechte der vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges über Deutschland auf und verlieh dem vereinigten Deutschland die vollständige Souveränität. Zugleich schrieb er die Grenzen und somit die polnische Westgrenze als endgültig fest, er fixierte den Abzug der sowjetischen Truppen aus Deutschland und bekräftigte das Recht zur freien Bündniswahl und somit faktisch die gesamtdeutsche NATO-Zugehörigkeit.