Beschluß des Präsidiums des Zentralen Exekutivkomitees (CIK) der UdSSR über die Ordnung des Gerichtsverfahrens in Fällen der Vorbereitung bzw. Verübung von Terrorakten und über Veränderungen in den geltenden Strafprozeßbüchern der Unionsrepubliken, 1. Dezember 1934

Zusammenfassung

Der Beschluß des Präsidiums des CIK der UdSSR über die Ordnung des Gerichtsverfahrens in Fällen der Vorbereitung bzw. Verübung von Terrorakten wurde am 1. Dezember 1934, nach dem Mord am Ersten Sekretär des Leningrader Gouvernementkomitees der VKP(b) Sergej Mironovič Kirov, verabschiedet. Der Beschluß schaffte in diesen Fällen das Recht auf Kassationseinsprüche und Einreichung von Gnadengesuchen ab und verkürzte die Ermittlungsfrist, die Gerichtsverhandlung und die Urteilsvollstreckung. Auf diese Weise erweiterte er nominell die Kompetenzen des Volkskommissariats für Innere Angelegenheiten (NKVD) und der Gerichtsorgane, während er die Rechte der Beschuldigten beschnitt. Die Vereinfachung und Beschleunigung der Untersuchungs- und Gerichtsverfahren in Fällen von "Terrorakten" sollte eine höhere "Arbeitseffizienz" der Untersuchungs- und Gerichtsorgane gestatten. Somit sollte es möglich werden, die Aktionen gegen den "terroristischen" Untergrund auf breiter Basis umzusetzen und mit der "trotzkistisch-zinov'evistischen Opposition" innerhalb einer kurzen Zeit abzurechnen. Das Gesetz schuf den strafprozessuellen Rahmen für die Umsetzung des Massenterrors durch die nichtadministrative Justiz in den Jahren 1936-1938.