Programm der Deutschen Demokratischen Partei von 1919

Programm der Deutschen Demokratischen Partei von 1919

In der höchsten Not unseres Vaterlandes ist die Deutsche demokratische Partei geboren. Sie will das ganze Volk vorwärts und aufwärts führen in stetiger Entwicklung. Freiheit und Recht sind ihre Wegemarken.

Das ganze Volk! – ohne Unterschied von Klasse, Beruf und Religion; innere Einheit tut uns vor allem not, und der einzige Weg zu ihr ist die Demokratie. Sie bedeutet Interessenausgleich und Aufhebung der Begriffe Herrschaft und Untertanenschaft auf allen Gebieten, bedeutet gleiches Recht für alle in den Einrichtungen des Staates und der Gesellschaft. Der demokratischen Staatsauffassung gelten Personen und Gemeinschaften nur als lebendige Zellen und Glieder; den einheitlichen Körper aber bildet die Gesamtheit. Ihren Daseinsbedingungen ist alles unterzuordnen und nicht obrigkeitliche Bevormundung ist ihr oberstes Gesetz, sondern der Wille des souveränen Volkes.

Inniger denn je bekennen wir uns zu unserer schwer geprüften Nation.Wir vertrauen fest darauf, daß wir durch eigene Kraft uns aus den Niederungen der Gegenwart wieder erheben werden.

Unbeirrt durch den Streit des Tages und durch eigensüchtige Versuche, das Unglück des Vaterlandes auszumünzen für die Wiedererrichtung der alten Gewaltherrschaft oder für neue Diktaturen geht unsere Partei der Aufgabe nach, die deutsche Republik mit wahrhaftigem, staatsbürgerlichem und sozialem Geist zu erfüllen. Und indem wir so für Deutschland wirken, dienen wir auch der Menschheit und bereiten das friedliche Zusammenleben der Völker in einer Welt des Rechts und der Versöhnung vor.

Nach diesen Grundsätzen formen wir unser Programm.

I. Staat

1. Innere Politik.

Die Deutsche demokratische Partei steht auf dem Boden der Weimarer Verfassung; zu ihrem Schutz und zu ihrer Durchführung ist sie berufen. Voraussetzung des Erfolges ist die Erziehung des Volkes zur staatsbürgerlichen Gesinnung. Das Verhältnis des Einzelnen zur Gesamtheit bestimmt sich durch den Gedanken der staatsbürgerlichen Pflicht. Sie verleiht den Rechten der Volksgenossen Inhalt wie Begrenzung. Die deutsche Republik muß ein Volksstaat sein und unverbrüchlich zugleich ein Rechtsstaat.

Wir erstreben die Einheit des Reiches, aber unter Berücksichtigung und Erhaltung der Eigenart der deutschen Stämme.

In Gesetzgebung und Verwaltung muß gleiches Recht für alle gelten; die noch bestehenden Zurücksetzungen der Frauen sind zu beseitigen. Die Verwaltung des Reiches muß unter Wahrung des Berufsbeamtentums organisiert werden, aber auch unter starker Beteiligung des Laienelementes. Nach den gleichen Grundsätzen regele sich die Ordnung der Länder und Gemeinden in freier und weitestgehender Selbstverwaltung.

Das Recht ist ein Teil der Volkskultur und muß deshalb volkstümlich ausgestaltet werden.

Das uns aufgezwungene Söldnerheer ist baldigst durch ein Milizsystem mit Dokument allgemeiner Wehrpflicht zu ersetzen, das geeignet ist zur Verteidigung unserer nationalen Unabhängigkeit.

2. Äußere Politik.

Ausgangspunkt und Inhalt der äußeren Politik Deutschlands ist für die nächste Zeit die Revision der Friedensverträge von Versailles und St. Germain. Denn auch in den Beziehungen der Völker zueinander soll nicht Macht und Unterdrückung, sondern Gerechtigkeit und Freiheit walten. Niemals nehmen wir das Diktat der Gewalt als bleibende Rechtsordnung hin. Niemals erkennen wir die Absplitterung deutscher Volksteile vom Vaterland an. Niemals lassen wir vom GlossarSelbstbestimmungsrecht der Völker, und wir erstreben, gestützt auf diesen Grundsatz, den Zusammenschluß aller deutschen Stämme.

Deutschlands Anteil an der geistigen Hebung der Menschheit verbürgt ihm den Anspruch auf kolonisatorische Betätigung. Auch den Raub unserer Kolonien fechten wir an.

Ein Hauptziel der deutschen Politik ist die enge Verbindung mit den Auslandsdeutschen und ihr Schutz. Nationale Pflicht ist es, den Volksgenossen unter fremder Herrschaft ihr Volkstum erhalten zu helfen; aber auch die Achtung nationaler Minderheiten in Deutschland betrachten wir als politisches Gebot.

Die letzte Verwirklichung unserer Gedanken kann dauernd nur erzielt werden durch einen Bund aller freien Staaten. Wir treten daher ein für einen Völkerbund, dessen erste Aufgabe das Zusammenwirken der Nationen ist und der zugleich eine internationale Arbeitsgemeinschaft darstellt.

Eine Mächteallianz aber, die dem deutschen Volke die Gleichberechtigung vorenthält, lehnen wir ab, denn sie fördert nur den Völkerhaß und die Völkerverhetzung.

II. Kultur.

Der Ausbau des neuen Deutschlands kann allein erfolgen durch die Pflege der geistigen Wohlfahrt des Volkes, durch seine körperliche und sittliche Stählung und durch die Förderung seiner seelischen Kräfte. Nicht Unterdrückung der Persönlichkeit, nicht Drill und Abrichtung des einzelnen sind notwendig, sondern die Ehrfurcht vor jeder Überzeugung.. Wir glauben an die Kraft der Wahrheit, den Irrtum zu überwinden! Auf solchen Grundlagen erhebt sich die höchste Schöpfung menschlichen Geistes: der Kulturstaat.

1. Schule, Unterricht und Erziehung.

Eckpfeiler des Kulturstaates ist die Schule. Lehrfreiheit und Lernfreiheit sind die Grundrechte unserer geistigen Verfassung. Zu den lebens- und staatsnotwendigen Kenntnissen, zur Sitten- und Charakterbildung und zur körperlichen Tüchtigkeit soll die Schule verhelfen; sie befriedige das Anrecht eines jeden auf eine Erziehung, die seinen Fähigkeiten und seinem Bildungswillen entspricht. Sie begeistere alle zu höchsten Leistungen und schaffe dadurch auch dem Volke die Führer.

Schulpflichtig ist die deutsche Jugend bis zum 14., lernpflichtig bis zum 18. Lebensjahr. Darüber hinaus ist eine Möglichkeit der Fortbildung zu geben, die die volle Auswirkung aller Kräfte sichert.

Die Lehrerbildung ist ein ausschließliches Recht des Staates.

Unser Volk leidet an sozialer, politischer und religiöser Zerklüftung. Seine gefährdete Einheit sichert die alle Glieder der Nation umfassende Glossarsimultane Einheitsschule. Auf einer Grundschule, welche allen Kindern gemeinsam das erste Wissen zuführt, baut sich das verzweigte System der Mittel-, Fach- und Fortbildungsschulen bis zur Hochschule auf.

Alle Privatschulen, die die Kinder nach Stand, Vermögen oder Bekenntnis der Eltern sondern, lehnen wir ab. Nichtöffentliche Schulen zur Ergänzung der staatlichen sind nur ausnahmsweise aus ernsten erzieherischen Bedürfnissen zuzulassen.

Der Unterricht an den öffentlichen Schulen muß unentgeltlich werden. Begabten soll der Staat erforderlichenfalls die Mittel für die Weiterbildung und auch für den Unterhalt während der Lernzeit gewähren.

Alle Schüler sollen mit der Geschichte und mit Wesen der Religion vertraut gemacht werden unter Wahrung der Gewissensfreiheit von Eltern, Kindern und Lehrern. Außer dem durch die Konfession bestimmten Religionsunterricht ist in der Schule ein allgemein religionskundlicher Unterricht zu erteilen; an einem von beiden muß jedes Kind teilnehmen.

2. Wissenschaft, Kunst und Literatur.

Wohnlich machen und schmücken werden das Gebäude des Kulturstaates Wissenschaft, Kunst und Literatur. Frei sollen sie sich im Leben und in der Presse entfalten und dem Volke Veredlung und Erhebung gewähren. Wir vertrauen darauf, dass diese Lebensmächte ihren besten Schutz vor Verwilderung und Vergiftung in sich tragen. Doch darf der Staat seinen starken Schutz der bedrohten Volkssittlichkeit niemals versagen.

Die staatliche Kulturpolitik erhalte sich das Verständnis und die Fühlung für die treibenden Kräfte der Jugend, damit sie selbst nicht erstarre.

Geistige Arbeit, besonders auch die der freien Berufe, muß ihren angemessenen Lohn finden. Die Krönung des Kulturstaates aber bildet die Verwirklichung der inneren Freiheit in Fragen der Weltanschauung und der Religion. In der Erschaffung einer geistigen Welt erblicken wir Demokraten den höchsten Sinn des Lebens.

3. Weltanschauung, Religion und Kirche.

Grundsätzlich muß die Trennung von Staat und Kirche allmählich durchgeführt werden, es bleiben aber geschichtliche, ideelle und praktische Beziehungen zwischen Staat und Kirche bestehen. Die der Kirche gewährten Zuschüsse soll der Staat schonend ablösen.

Das gegenseitige Verständnis der Konfessionen zu fördern, liegt im Wesen der Demokratie. Für die der Kirche zugehörigen Demokraten besteht die Pflicht, ihre Gesinnung auch innerhalb der Kirche selbst zu Gehör zu bringen. Der Schutz des Staates gebührt auch den kleineren Gesinnungsgruppen.

So wollen wir den deutschen Kulturstaat errichten, so sollen unsere Nachfahren in ihm leben: frei im Geben, frei im Empfangen in Schule und Kirche, in Wissenschaft, Literatur und Kunst. Alle Diener an diesem Werke aber dürfen sich freudig bewußt sein, daß die Nation den am höchsten ehrt, dem sie die Wahrung ihrer idealen Werte anvertraut Auch darf niemand im neuen Deutschland im Bildungsdünkel sich abgesondert fühlen, denn die geistigen Güter sind Lehen aus dem Eigentum der Allgemeinheit. Gerade der Gebildete schuldet seinem Volke sein ganzes Können und Wissen, weil er der mühseligen Arbeit auch des Einfachen und Schlichten mit zu verdanken hat, was er ist und was er zu wirken vermag.

III. Volkswirtschaft.

Die Deutsche demokratische Partei ist eine Partei der Arbeit. Ihr Ziel auf dem Gebiete der Wirtschaft ist der Staat des sozialen Rechts. Die Vergesellschaftung der Produktionsmittel im Sinne allgemeiner Verstaatlichung wäre tödliche Bürokratisierung der Wirtschaft und verhängnisvolle Minderung ihres Ertrages. Wir lehnen sie ab und halten an der Privatwirtschaft als der regelmäßigen Betriebsform fest. Mehr als je brauchen wir gesteigerte Ergiebigkeit der Arbeit und vermehrte Erzeugung nützlicher Güter. Dazu bedürfen wir der durch das Eigeninteresse wachgehaltenen freien Selbstverantwortlichkeit, Initiative und Schaffensfreudigkeit jedes einzelnen. Notwendig ist der Schutz solcher freien Bewegung dort, wo sie durch die Entwicklung bedroht wird; notwendig ist ihre Beschränkung da, wo sie zu Mißbrauch führt. Denn auch in der Wirtschaft steht das Ganze über seinen Teilen und das Volkswohl über begrenzten Gewalten und Interessen. Auch hier müssen die hohen demokratischen Grundsätze der persönlichen Freiheit, der sozialen Gerechtigkeit und der menschlichen Würde sich durchsetzen.

Darum fordern wir zum ersten: monopolartige Herrschaftsmacht in der Hand Weniger oder kleinerer Gruppen darf nicht geduldet werden. Für den Boden, das kostbarste Monopolgut des Volkes, folgt daraus: Verhinderung der Bodenspekulation, entschlossene Aufteilung von Großgrundbesitz zur Schaffung von selbstwirtschaftlichen bäuerlichen Familienbetrieben und zur Ansiedlung von Landarbeitern. So wird der heimische Boden möglichst vielen deutschen Menschen ein freies, natürliches und tätiges Dasein ermöglichen und die Volksgesundheit und die Ernährung der Gesamtheit sichern. So wird auch die Landwirtschaft befähigt, die hervorragende Stellung einzunehmen, die ihr besonders nach den Zerstörungen durch den Krieg, im deutschen Wirtschaftsleben gebührt.

Für die Industrie, den Handel, das Bank- und Versicherungswesen ergibt sich: wo es sich um die Verwertung natürlicher Monopole handelt, wo Vertrustung, Kartell- und Verbandsbildung tatsächlich schon die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit beschränkt und aufgehoben haben, da hat der Staat sein Hoheitsrecht zu wahren. Mit sorgsam angepaßten Maßnahmen hat die Gesamtheit die Kontrolle, die Mitbestimmung, nötigenfalls auch die Leistung oder, gegen angemessene Entschädigung, das Eigentum an sich zu nehmen. Die Ausbeutung und Unterdrückung des Schwachen durch den Starken – des Arbeiters und Angestellten, des aufstrebenden Unternehmers, des Handwerkers, des Weiterverarbeiters, des Verbrauchers – ist zu verhindern. So soll der demokratische Staat des sozialen Rechts die persönliche Freiheit in der Wirtschaft wahren.

Zum zweiten fordern wir: Soziales Unrecht in der Verteilung des Besitzes und des Einkommens ist zu beseitigen. Der Staat kann nicht jedem das gleiche Einkommen zuweisen; denn jeder soll den Lohn seiner Leistung erhalten. Er muß aber die Voraussetzungen schaffen, von denen aus jeder ohne unsachliche Hindernisse dieses gerechte Einkommen sich erarbeiten kann. Jedem Volksgenossen, der sich nicht gemeinnütziger Arbeit weigert, ist ein notwendiges Mindestmaß der materiellen Güter für die Ernährung, Bekleidung und Behausung sowie Fürsorge in Fällen der Bedürftigkeit von Rechtswegen zu gewähren. Zur Durchführung dieser umfassenden Sozialpolitik dient in erster Linie die Steuergesetzgebung. Die Steuern, vor allem die auf Besitz und Erbe, auf Einkommen und Aufwand sollen nicht bloß die ungeheuer gewachsenen Bedürfnisse des Staates decken, sondern auch die übermäßigen Unterschiede in Besitz und Einkommen und damit in allen Möglichkeiten des Lebens ausgleichen. Bei allen Maßnahmen muß jedoch auf die Neubildung von Kapital Rücksicht genommen werden, denn ohne dies ist der Gesamtertrag der Volkswirtschaft nicht so zu erhöhen, daß auch die Lebenshaltung jedes einzelnen gehoben werden kann. So soll der demokratische Staat des sozialen Rechts die Gerechtigkeit in der Wirtschaft schaffen.

Zum dritten fordern wir: Dem Maschinentum des Menschen im Arbeitsprozeß ist entgegenzuwirken. Die Arbeitsteilung droht, die Arbeit völlig der Seele zu berauben. Deshalb müssen Handwerk und Kleinhandel geschützt und gefördert werden. In ihnen besteht noch die unmittelbare Beziehung des Menschen zu seinem Werke; im Großbetriebe verliert der einzelne das Verhältnis zum Gesamtergebnis der Arbeit mehr und mehr. Die Arbeitstechnik, deren Verfeinerung dieses Schicksal bildete, können und wollen wir aber nicht rückgängig machen, weil Verminderung der Produktion die Versorgung verschlechtern und dadurch für Millionen das Dasein zur Unmöglichkeit machen würde. So muß in der Demokratisierung der Wirtschaft die Hilfe gefunden werden. Die Entschlußkraft und die Verantwortungsbereitschaft des Unternehmers müssen sicherlich erhalten bleiben; aber ebenso ist die Arbeitsfreude des Arbeiters und Angestellten ein Produktionsfaktor von höchster Wichtigkeit. Darum brauchen wir ein Arbeitsrecht, in dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Produktionsprozeß sich tatsächlich gleich stehen. Darum brauchen wir weiter auch eine Arbeitsverfassung, die den bloß Abhängigen zum bewußt Mitwirkenden erhebt. Der Betrieb muß aus einem Herrschafts- zum Gemeinschaftsverhältnis werden. An die Stelle des Betriebsuntertans tritt der Betriebsbürger. So soll der demokratische Staat des sozialen Rechts die Würde des Menschen in der Wirtschaft begründen.

Und so in Freiheit und Wahrheit, Gerechtigkeit und Würde wollen wir die deutsche Republik, den neuen Staat der Kultur und des sozialen Rechts aufbauen und ausbauen. Der Bürger dieses Staatswesens wird sich im geistigen Schaffen wie im Getriebe der Wirtschaft als Glied einer solidarischen Arbeits- und Volksgemeinschaft fühlen. Sie gibt ihm sein Einzelrecht, aber sie verlangt auch höchste Pflichterfüllung für das Ganze. Es gilt, das Vaterland wieder aufzurichten, einheitlich und fest gefügt im Innern, angesehen und kraftvoll im Rate der Völker.

Vorwärts und aufwärts in Deutschland und für Deutschland – das ist das Leitwort der Deutschen Demokratischen Partei.