Freundschaftsvertrag zwischen Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken [Berliner Vertrag], 24. April 1926

Zusammenfassung

Der Freundschaftsvertrag zwischen Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, den der deutsche Außenminister Gustav Stresemann und der sowjetische Botschafter in Deutschland Nikolaj Krestinskij am 24. April 1926 in Berlin unterzeichneten und der schon bald "Berliner Vertrag" genannt wurde, war seinem Inhalt nach ein unspektakulärer Neutralitätsvertrag. Doch der historische Kontext seines Abschlusses gab dem Vertrag besondere Bedeutung. Aus deutscher Sicht war er ausdrücklich als Ausgleich zu den Locarno-Verträgen gedacht. Die Sowjetregierung war an diesem Vertrag interessiert, weil das Deutsche Reich ihr außenpolitischer Wunschpartner war. Der Vertrag sollte vor allem den Beitritt Deutschlands zu einer antisowjetischen Einheitsfront der "imperialistischen" Mächte verhindern. Der Berliner Vertrag bekräftigte das freundschaftliche Verhältnis zwischen beiden Staaten und bestätigte den Rapallo-Vertrag als Grundlage ihrer Beziehungen.