Dekret des 2. Allrußländischen Sowjetkongesses über den Grund und Boden, 26. Oktober (8. November) 1917

Zusammenfassung

Das "Dekret Über den Grund und Boden" war das erste Gesetz der Sowjetmacht. Es wurde unmittelbar nach der Oktoberrevolution verkündet. Einzigartig war dabei der populäre Ursprung. Es machte die von den Bauern selbst formulierten Forderungen zur Sozialisierung des Bodens unmittelbar zum Gesetz, indem es den "bäuerlichen Wählerauftrag" wörtlich übernahm, den das Exekutivkomitee des Allrußländischen Sowjets der Bauerndeputierten im August 1917 aus lokalen Resolutionen der Bauern verfaßt hatte. Damit belegt das Dekret anschaulich das Geschick der Bolschewiki, sich durch Anpassungsbereitschaft an Stimmungen der Bevölkerung nach der Oktoberrevolution im Lande durchzusetzen. Zugleich markiert es mit der Ablehnung des Privateigentums an Grund und Boden eine bis heute fortbestehende Besonderheit in der Einstellung der russischen Bevölkerung.