Vertrag über den gegenseitigen Beistand zwischen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Republik Frankreich, 2. Mai 1935

Zusammenfassung

Der sowjetisch-französische Vertrag über den gegenseitigen Beistand stand für eine Wende in den Beziehungen der UdSSR zu den Garantiemächten des Versailler Vertrages sowie für die sowjetisch-französische Annäherung nach 1932. Aus der Sicht der Sowjetunion hatte er der Sicherung ihrer Position in Europa zu dienen. Darüber hinaus stellte der Vertrag einen Höhenpunkt ihrer außenpolitischen Bemühungen um die Schaffung eines Systems der "kollektiven Sicherheit" in Europa dar. Beide vertragsschießenden Seiten gingen davon aus, daß ihr politisches Bündnis ein Gegengewicht zum nationalsozialistischen Deutschland und seinen Expansionsplänen in Europa schaffen würde. Der Vertrag sah gegenseitigen Beistand für den Fall vor, daß eine von ihnen zum Objekt der Aggression seitens eines dritten Staates werden würde. Die Tatsache, daß die Formen der Kooperation zwischen beiden Ländern im Vertrag nur en gross festgelegt wurden, erlaubt es, von ihm als einem "Vorspiel zu einer echten Allianz" (Jacobsen) zu sprechen.