Befehl Nr. 2 des Obersten Leiters der Sowjetischen Militärischen Administration in Deutschland (SMAD) über die Zulassung der Gründung und Tätigkeit von antifaschistischen Parteien und Organisationen, 10. Juni 1945

Zusammenfassung

Am 10. Juni 1945 – wenige Wochen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa – ordnete die Sowjetische Militärische Administration in Deutschland (SMAD) mit dem Befehl Nr. 2 die Gründung von deutschen Parteien und Massenorganisationen an. Untersucht man die Geschichte der deutsch-sowjetischen Beziehungen unter dem Gesichtspunkt von Schlüsselfragen – und hier vor allem die Geschichte des von der KPD/SED dominierten politischen Parteiensystems in der SBZ/DDR –, dann dürfte sehr schnell einleuchten, weshalb der von der SMAD nur einen Tag nach ihrer Gründung verfügten Anweisung eine zentrale Bedeutung zukommt. Was die Moskauer Deutschlandpolitik anbelangt, so steht der Befehl Nr. 2 in zweierlei Hinsicht für eine Zäsur: Er markiert einerseits das Ende konkreter sowjetischer Nachkriegsplanungen; andererseits symbolisiert er das eigentliche Startzeichen für den parteipolitischen Neubeginn nach dem Ende der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland.