Manifest des Kongresses für kulturelle Freiheit, Berlin, 26. – 30. Juni 1950

Manifest

1. Wir halten es für eine axiomatische Wahrheit, daß die Freiheit des Geistes eines der unveräußerlichen Menschenrechte ist.

2. Diese Freiheit besteht in erster Linie im Recht des Einzelnen, eigene Meinungen zu bilden und zu äußern, und zwar namentlich auch dann, wenn sie von den Meinungen der Obrigkeit abweichen. Der Mensch wird zum Sklaven, wenn er des Rechtes beraubt wird, "nein" zu sagen.

3. Freiheit und Friede sind untrennbar verbunden. In jedem Lande, unter jedem Regime, fürchtet die überwältigende Mehrheit des Volkes den Krieg und lehnt ihn ab. Die Kriegsgefahr ist gegenwärtig, sobald eine Regierung die Organe der Volksvertretung knebelt und damit das Volk außerstande setzt, zum Krieg "nein" zu sagen.

Der Friede kann nur gesichert werden, wenn jede Regierung ihre Handlungen erstens der Kontrolle ihres Volkes unterwirft und sie zweitens, insofern sie den Frieden bedrohen können, einer internationalen Autorität unterstellt, deren Beschlüsse sie als bindend anerkennt.

4. Wir glauben, daß die Hauptursache der gegenwärtigen weltweiten Unsicherheit durch die Politik von Regierungen entsteht, die sich mit Worten zum Frieden bekennen, sich aber weigern, die grundlegenden Bedingungen einer solchen doppelten Kontrolle auf sich zu nehmen. Die Geschichte lehrt, daß man Kriege unter jedem beliebigen Schlagwort vorbereiten und führen kann, auch unter dem Schlagwort des Friedens. "Friedenskampagnen", hinter denen kein Beweis eines echten Friedenswillens steht, gleichen dem Papiergeld einer ungedeckten Währung. Die Welt wird es dann geistig gesunden und ihre Sicherheit wiederfinden, wenn dieses Falschgeld des Friedens nicht mehr für bare Münze genommen wird.

5. Freiheit beruht darauf, daß der Ausdruck abweichender Meinungen geduldet wird. Es ist logisch unmöglich und moralisch nicht annehmbar, sich auf den Grundsatz der Duldsamkeit zu berufen, um eine Praxis der Unduldsamkeit zu rechtfertigen.

6. Keine politische Ideologie, keine ökonomische Theorie kann sich das allgemeine Recht anmaßen, den Begriff der Freiheit zu bestimmen. Vielmehr muß der Wert aller Ideologien und Theorien nach dem Ausmaß der praktischen Freiheit beurteilt werden, die sie dem Einzelnen gewähren. Wir glauben ferner, daß keine Rasse, Nation, Klasse oder Glaubensgemeinschaft das ausschließliche Recht beanspruchen darf, die Idee der Freiheit zu verkörpern oder irgendeiner Gruppe von Menschen im Namen einer noch so edlen Theorie die Freiheit vorzuenthalten.

Jede menschliche Gemeinschaft kann und soll nach dem Maß und der Art der Freiheit bewertet werden, die sie ihren Mitgliedern einräumt.

7. In Zeiten der Not wird die Freiheit des Einzelnen im wahren oder mutmaßlichen Interesse der Gemeinschaft Einschränkungen unterworfen. Derartige Einschränkungen sollten sich auf ein Mindestmaß deutlich abgesteckter Gebiete beziehen, sie sollten ferner immer als zeitweilige und begrenzte Notlösungen und als ein der Gemeinschaft auferlegtes Opfer betrachtet werden; schließlich sollten die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen selbst immer der Kritik und der demokratischen Überwachung unterliegen. Nur dann besteht die Aussicht, daß zeitweilige Notmaßnahmen, welche die individuelle Freiheit einschränken, nicht zur dauernden Tyrannei ausarten.

8. In totalitären Staaten werden heute Einschränkungen der Freiheit von vornherein nicht als ein vorübergehendes Opfer hingestellt, das man dem Volke auferlegt, sondern im Gegenteil als ein Triumph des Fortschritts und als die Errungenschaft einer überlegenen Zivilisation. Wir sind der Ansicht, daß sowohl die Theorie wie die Praxis dieser Staaten den Grundrechten des Individuums und dem eigentlichen Streben der Menschheit zuwiderläuft.

9. Wir glauben, daß es keine Sicherheit in der Welt geben kann, solange die Menschheit in bezug auf die Freiheit in Habende und Habenichtse aufgeteilt bleibt. Die Verteidigung der bestehenden Freiheiten und die Wiedereroberung der verlorenen Freiheiten ist ein einziger, unteilbarer Kampf.

10. Wir halten die Gefahr, die sich im totalitären Staat verkörpert, für um so größer, als die Wirksamkeit seiner Zwangsmittel die aller früheren Despotien der Geschichte übertrifft. Der Bürger eines solchen Staates muß sich nicht nur aller Verstöße gegen die Gesetze enthalten, sondern auch seine Gedanken und Handlungen restlos einer bestehenden Schablone anpassen. Die überkommene Form der "negativen Tyrannei" ist durch eine "positive Tyrannei" abgelöst worden: man wird jetzt auf Grund so undeutlich umschriebener, jede Auslegung zulassender Anklagen verfolgt und verurteilt, wie etwa, ein "Volksfeind" oder ein "sozial unzuverlässiges Element" zu sein.

11. Wir glauben aus diesem Grunde, daß Theorie und Praxis des totalitären Staates die größte Bedrohung darstellen, der sich der Mensch in seinem geschichtlichen Dasein bisher gegenübergesehen hat.

12. Gleichgültigkeit und Neutralität kämen angesichts einer solchen Drohung einem Verrat an den wesentlichsten Werten der Menschheit gleich, einer Abdankung des freien Geistes. Von unserer Antwort auf diese Bedrohung hängt es ab, ob das Menschengeschlecht den Weg zum Konzentrationslager-Staat oder zur Freiheit einschlagen wird.

13. Die Verteidigung der kulturellen Freiheit verpflichtet uns heute, unseren Beitrag zur Entwicklung einer Kultur zu leisten, welche die von der gegenwärtigen Weltrevolution aufgeworfenen Probleme geistig bewältigt.

14. Wir richten dieses Manifest an alle Menschen, die den festen Willen haben, bestehende Freiheiten zu verteidigen, verlorene Freiheiten wiederzugewinnen und neue Freiheiten zu schaffen.

Hier nach: Manifest, in: Der Monat, Nr. 22/23 (1950), S. 483-484.

© Faksimile: BSB München

Hier nach: Der Monat, Nr. 22/23 (1950), S. 483-484.