Abkommen zwischen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) [Transitabkommen], 17. Dezember 1971

Zusammenfassung

In Ausfüllung des Vier-Mächte-Abkommens über Berlin vom 3. September 1971 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die DDR am 17. Dezember des gleichen Jahres ein Abkommen, das – gegen die Zahlung einer jährlichen Pauschalsumme durch Bonn – den Transitverkehr von und nach Berlin (West) weitgehend kontrollfrei, unkompliziert und schnell am Auto, im Omnibus oder in der Bahn garantieren sollte. Diese Berlin-Regelung stand am Anfang einer Reihe von innerdeutschen Verträgen, die die deutsche Teilung erträglicher machte; ohne das Transitabkommen hätte es womöglich den deutsch-deutschen Grundlagenvertrag nicht oder erst später gegeben und die Ratifizierung der Ostverträge (mit Moskau und Warschau) durch den Bundestag im Mai 1972 wäre ernsthaft gefährdet gewesen.