Vertrag über gegenseitigen Beistand zwischen der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und der Tschechoslowakischen Republik, 16. Mai 1935

Zusammenfassung

Am 16. Mai 1935 wurde zwischen der UdSSR und der Tschechoslowakei der Vertrag über gegenseitigen Beistand abgeschlossen. Dies geschah nur zwei Wochen nach Abschluß eines entsprechenden sowjetisch-französischen Vertrages. Beide Verträge gehörten zum System der "kollektiven Sicherheit" in Europa. Sie sahen die gegenseitige Hilfe für den Fall vor, daß eine von den vertragschließenden Seiten mit der Aggression von seiten eines dritten Staates konfrontiert wurde. Die Hilfeleistung der Sowjetunion an die Tschechoslowakei hing davon ab, daß Frankreich ebenfalls Hilfe leistete – die UdSSR hatte kein Vertrauen zu den "Kapitalisten" und hatte sich das Recht vorbehalten, die Hilfeleistung zu verweigern, falls sich Frankreich seiner Verpflichtung entzog und keinen Krieg gegen den Aggressor begann. Dabei wurden die konkreten Formen der gegenseitigen Hilfe nicht besprochen. Diese Schwachpunkte des Vertrages sollten drei Jahre später eine tragische Rolle spielen.