Beschluß des Präsidiums des Exekutivkomitees der Kommunistischen Internationale über die Auflösung der Kommunistischen Internationale (Komintern), 15. Mai 1943

Zusammenfassung

1943 wurde die seit 1919 existierende Komintern offiziell aufgelöst. Die Aufhebung der formalen Bindung der kommunistischen Parteien an Moskau enthielt für die nichtkommunistische Welt die Botschaft, daß sich durch den Machtzuwachs der UdSSR für die Westmächte und die USA keine Perspektive der "kommunistischen Transformation" ihrer Länder ergab. Der Beschluß suggerierte nach außen hin, daß die kommunistischen Parteien der Welt keine Handlanger Moskaus und des internationalen Kommunismus, sondern autonome Subjekte der nationalen politischen Bühne seien. In der Tat blieb die politische und finanzielle Abhängigkeit dieser Parteien von Moskau bestehen, und sie fungierten weiterhin als Instrumente der sowjetischen Außenpolitik. Der Beschluß gehört außerdem in den Kontext der patriotischen Wende in der Sowjetunion seit den 1930er Jahren, die eine allmähliche Abwertung des Internationalismus als Bestandteil der Partei- und Staatsideologie zur Folge hatte.