Dekret des 2. Allrußländischen Sowjetkongresses über die Bildung der Arbeiter- und Bauernregierung, 26. Oktober (8. November) 1917
Quellentext deutsch
Der Allrußländische Kongreß der Sowjets der Arbeiter-, Soldaten- und Bauerndeputierten beschließt:
Bis zur Einberufung der Konstituierenden Versammlung eine provisorische Arbeiter- und Bauernregierung zur Verwaltung des Landes zu bilden, die "Rat der Volkskommissare" heißen wird. Die Leitung der verschiedenen Zweige des staatlichen Lebens wird Kommissionen übertragen, die die Ausführung des auf dem Kongreß verkündeten Programms in enger Verbindung mit den Massenorganisationen der Arbeiter, Arbeiterinnen, Matrosen, Soldaten, Bauern und Werktätigen zu übernehmen haben. Die Regierungsgewalt liegt beim Kollegium der Vorsitzenden dieser Kommissionen, d.h. dem Rat der Volkskommissare.
Die Kontrolle über die Tätigkeit der Volkskommissare und das Recht, sie abzusetzen, verbleibt dem Allrußländischen Kongreß der Sowjets der Arbeiter-, Bauern- und Soldatendeputierten und seinem Zentralen Exekutivkomitee.
Der Rat der Volkskommissare setzt sich gegenwärtig aus folgenden Personen zusammen:
Vorsitzender des Rates – Vladimir Ul'janov (Lenin);
Volkskommissar für Innere Angelegenheiten –
A. I. Rykov;
für Ackerbau –
V. P. Miljutin;
für Arbeit –
A. G. Šljapnikov;
für Militär- und Marineangelegenheiten – ein Komitee, bestehend aus:
V. A. Ovseenko (Antonov),
N. V. Krylenko und
P. E. Dybenko;
für Innenhandel und Industrie –
V. P. Nogin;
für Bildungswesen –
A. V. Lunačarskij;
für Finanzen –
I. I. Skvorcov (Stepanov);
für Auswärtige Angelegenheiten –
L. D. Bronštejn (Trockij);
für Justiz –
G. I. Oppokov (Lomov);
für Versorgung –
I. A. Teodorovič;
für Post und Telegraphen –
N. P. Avilov (Glebov);
Vorsitzender für nationale Angelegenheiten –
I. V. Džugašvili (Stalin).
Der Posten des Volkskommissars für die Eisenbahnen bleibt zur Zeit unbesetzt.
Rev. Übersetzung hier nach: Altrichter, H. (Hg.), Die Sowjetunion. Von der Oktoberrevolution bis zu Stalins Tod, Bd. 1: Staat und Partei, München 1985, S. 26f.